Die Freigabe des Zuschusses für die Musikschule Rödermark e.V., sofern und soweit der Betrag von 69.000,- EUR überschritten wird, wird mit einer Haushaltssperre versehen. Der Beschluss zur Freigabe der Haushaltsmittel erfolgt durch den Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
05.03.2024 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 6.9 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Freigabe des Zuschusses für die Musikschule Rödermark e.V., sofern und soweit der Betrag von 69.000,- EUR überschritten wird, wird mit einer Haushaltssperre versehen. Der Beschluss zur Freigabe der Haushaltsmittel erfolgt durch den Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung:CDU (9), AL/Grüne (12), SPD (4), FWR (4), FDP (1), AfD (1)