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Vorlage - FDP/0024/24  

 
 
Betreff: Begrenzung des Stellenzuwachses - Stellenbesetzung und Konsolidierung vor Stellenplanausweitung (Haushaltsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
22.02.2024 
24. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
05.03.2024 
20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Die Stadt Rödermark weiten seit Jahren kontinuierlich ihren Stellenplan aus:

 

  • Haushaltsplan 2017/2018 (beschlossen)

+ 14,5 Planstellen -> 260 Planstellen - Tatsächlich besetzt am 30.06.2018: 259

 

  • Haushaltsplan 2017/2018 (beschlossen)

+ 14,5 Planstellen -> 260 Planstellen - Tatsächlich besetzt am 30.06.2018: 259

 

  • Haushaltsplan 2020/2021 (beschlossen)

+ 32 Planstellen -> 310/311,5 Planstellen - Tatsächlich besetzt am 30.06.2021: 308,5

 

  • Haushaltsplan 2022 (beschlossen)

+ 17,5 Planstellen -> 329 Planstellen - Tatsächlich besetzt am 30.06.2022: 313,0

 

  • Haushaltsplan 2023 (beschlossen)

+ 1,5 Planstellen -> 330,5 Planstellen - Tatsächlich besetzt am 30.06.2023: 317,5

 

  • Haushaltsplan 2024 (geplant)

+ 51,50 Planstellen -> 382 Planstellen

 

  • Haushaltsplan 2025 (geplant)

+ 0,5 Planstellen -> 382,5 Planstellen

 

 

Der Anteil an zuletzt nichtbesetzten (Stand: 30.06.2023 = 13) Stellen plus der neu geplanten Stellen im Stellenplan 2024/2025 im Bereich der Beschäftigten (+7,5) summiert sich auf 20,5 Stellen also rein rechnerisch gut 5,3 % der insgesamt im Haushaltsplan 2024/2025 vorgesehenen Stellen. Die Personalaufwendungen sollen 2024 bei 23.550.736 €r 382 im Stellenplan ausgewiesenen Stellen liegen. Jede ausgewiesene Stelle ist also im Schnitt mit 61.651 € hinterlegt. Jede nicht besetzte oder nicht ausgewiesene Stelle reduziert die kommunalen Ausgaben um über 60.000 €hrlich.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stellenplan Teil B (Beschäftigte) wird in den Jahren 2024 und 2025 nicht ausgeweitet. Die im Stellenplan 2024 (Teil B) neu beziehungsweise zusätzlich ausgewiesenen 7,0 Stellen für Beschäftigte sowie die im Stellenplan 2025 (Teil B) neu ausgewiesenen 0,5 Stellen werden gestrichen.

 

Der Magistrat wird beauftragt, ein mittelfristiges Personalkonzept zu erarbeiten, welches Stellenbesetzungen und Stellenkonsolidierung (d.h. Steigerung der Personalbindung und Aufwertung der Arbeitgeberattraktivität) anstelle von bloßer Stellenplanausweitung in den Fokus nimmt.

 

r alle Stellen für Beamte und Beschäftigte in nichtleitenden Positionen, mit Ausnahme der Fachabteilung 4.1, gilt für die Jahre 2024 und 2025 eine Wiederbesetzungssperre von 6 Monaten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: