Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Die Stadt Rödermark weiten seit Jahren kontinuierlich ihren Stellenplan aus:
+ 14,5 Planstellen -> 260 Planstellen - Tatsächlich besetzt am 30.06.2018: 259
+ 14,5 Planstellen -> 260 Planstellen - Tatsächlich besetzt am 30.06.2018: 259
+ 32 Planstellen -> 310/311,5 Planstellen - Tatsächlich besetzt am 30.06.2021: 308,5
+ 17,5 Planstellen -> 329 Planstellen - Tatsächlich besetzt am 30.06.2022: 313,0
+ 1,5 Planstellen -> 330,5 Planstellen - Tatsächlich besetzt am 30.06.2023: 317,5
+ 51,50 Planstellen -> 382 Planstellen
+ 0,5 Planstellen -> 382,5 Planstellen
Der Anteil an zuletzt nichtbesetzten (Stand: 30.06.2023 = 13) Stellen plus der neu geplanten Stellen im Stellenplan 2024/2025 im Bereich der Beschäftigten (+7,5) summiert sich auf 20,5 Stellen – also rein rechnerisch gut 5,3 % der insgesamt im Haushaltsplan 2024/2025 vorgesehenen Stellen. Die Personalaufwendungen sollen 2024 bei 23.550.736 € für 382 im Stellenplan ausgewiesenen Stellen liegen. Jede ausgewiesene Stelle ist also im Schnitt mit 61.651 € hinterlegt. Jede nicht besetzte oder nicht ausgewiesene Stelle reduziert die kommunalen Ausgaben um über 60.000 € jährlich.
Beschlussvorschlag:
Der Stellenplan Teil B (Beschäftigte) wird in den Jahren 2024 und 2025 nicht ausgeweitet. Die im Stellenplan 2024 (Teil B) neu beziehungsweise zusätzlich ausgewiesenen 7,0 Stellen für Beschäftigte sowie die im Stellenplan 2025 (Teil B) neu ausgewiesenen 0,5 Stellen werden gestrichen.
Der Magistrat wird beauftragt, ein mittelfristiges Personalkonzept zu erarbeiten, welches Stellenbesetzungen und Stellenkonsolidierung (d.h. Steigerung der Personalbindung und Aufwertung der Arbeitgeberattraktivität) anstelle von bloßer Stellenplanausweitung in den Fokus nimmt.
Für alle Stellen für Beamte und Beschäftigte in nichtleitenden Positionen, mit Ausnahme der Fachabteilung 4.1, gilt für die Jahre 2024 und 2025 eine Wiederbesetzungssperre von 6 Monaten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||