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Sachverhalt/Begründung: Auf Initiative des Bürgermeisters wurde bereits im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 22. Februar 2024 öffentlich über eine Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle Rödermark beraten. Vorschläge und Hinweise aus dieser Beratung hat der Magistrat nun in die Änderungssatzung übernommen. Der Magistrat schlägt eine Änderung und genaue Festschreibung der Widmungszwecke für die Kulturhalle vor. Der Magistrat bringt den beigefügten Entwurf einer 2. Änderungssatzung auf diesem Wege in die laufende Beratung der Stadtverordnetenversammlung ein. Auf diese Weise soll die Stadtverordnetenversammlung eine Grundlage für ihre weiteren Beratungen und eine abschließende Entscheidung erhalten.
Beschlussvorschlag:
Die 2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja / Nein
Anlagen:
Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle Rödermark
Synopse / Gegenüberstellung der Satzungstexte.
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