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Vorlage - FWR/0043/24  

 
 
Betreff: Wiedereinstellen von Haushaltsmitteln für Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung (Haushaltsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
05.03.2024 
20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Im ursprünglichen Haushaltsentwurf 2024/2025 wurde innerhalb des FB3 eine Summe von 302.000€ (S. 275) für die Installation von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen eingeplant. In den Änderungslisten zur Reduzierung der Investitionen vom 29.01.2024 (S. 3) sind für die Jahre 2024 und 2025 diese Mittel gestrichen worden. Zwar seien laut Erster Stadträtin Schülner im BUSE Ausschuss am 21.02.2024 leider erfolglos alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden, bestehende stationäre Geschwindigkeits-überwachsanlagen („Blitzer“) durch Pendants auszutauschen oder an anderen Standorten neu zu installieren. Dies sei auf die zuständigen übergeordneten Behörden zurückzuführen, welche die Kriterien für die Installation derartiger Anlagen an den angefragten Stellen nicht erfüllt gesehen hätten. Dennoch erscheint es aus Sicht der FWR nicht unrealistisch, in Zukunft auch in Rödermark die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit in Rödermark wieder stationär zu überwachen. Sollte dies nicht gelingen, dürfte Rödermark landes- oder sogar bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal besitzen. Durch die Struktur des Doppelhaushalts ist es aber der Stadt Rödermark bei Übernahme des überarbeiteten Investitionsprogramms nicht möglich, innerhalb der nächsten beiden Haushaltsjahre Mittel bereitzustellen, falls eine etwaige Überprüfung möglicher Standorte wider Erwarten positiv ausfallen sollte.

Die FWR möchten diese Option der Stadt Rödermark erhalten, zumal damit auch eine weitere Einnahmequelle generiert wird und zusätzlich der Lärmbelastung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer:innen an neuralgischen Stellen entgegen-gewirkt werden könnte. Ein kürzlich erschienener Bericht aus der Nachbargemeinde Dreieich dokumentiert die positive Wirkung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungs-anlagen zusätzlich.[1]

Deshalb sollen zumindest für das laufende und das kommende Haushaltsjahre ein Minimalbetrag von 150.000€ bereitgestellt werden, um überhaupt Handlungsmöglichkeiten bei Bedarf offen zu halten.


 



Beschlussvorschlag:

 

Im Haushaltsplan 2024/2025 sollen im Fachbereich 3 die Investitionsmittel für Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen mit je 75.000€r die Haushaltsjahre 2024 und 2025 eingepflegt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: