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Vorlage - FDP/0044/24  

 
 
Betreff: Begrenzung der Personalkosten (Haushaltsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
05.03.2024 
20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Die angespannte Haushaltslage erfordert eine Begrenzung der Personalkosten. Weiter ansteigende Personalkosten sind zu verhindern, hierfür sollten alle vorhandenen Möglichkeiten wie interkommunale Zusammenarbeit, weitere Digitalisierung, veränderte Betriebsabläufe etc. genutzt werden. Neben dem Verzicht auf neue Stellen im Stellenplan sollten deshalb die Personalkosten (Position Nr. 125 des Ergebnishaushalts) zusätzlich gedeckelt werden. Ausgenommen von der Deckelung ist lediglich der Fachdienst Kinder, Fachbereich 4.1.

Basis der Deckelung sollen die 2023 angefallenen Personalkosten laut Jahresbericht 2023 sein. Tarifsteigerungen sind nicht Teil der Deckelung.
 


Beschlussvorschlag:

 

Die Personalkosten aller Fachbereiche mit Ausnahme des Fachdienst Kinder, Fachbereich 4.1., werden auf die im Jahresabschluss 2023 aufgeführten Personalkosten zuzüglich der anfallenden Tarifsteigerungen gedeckelt.  Die Deckelung gilt für die Haushaltsjahre 2024 und 2025.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: