Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: zu § 97 der Hessischen Gemeindeordnung ist für das Investitionsprogramm ein gesonderter Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung notwendig.
Das Investitionsprogramm 2024 bis 2028 wird den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und ist dem Doppelhaushalt 2024/2025 als Anlage beizufügen.
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Investitionsprogramm der Stadt Rödermark für den Planungszeitraum 2024 bis 2028. Mögliche Veränderungen aus Änderungslisten und Anträgen fließen in das Investitionsprogramm ein.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja / Nein
Anlage Investitionsprogramm 2024 - 2028
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