Anfrage:
1) Wer kommt für die Kosten der Leerung der Abfallbehälter im öffentlichen Raum auf? Die KBR oder die Stadt? Falls es die KBR ist: sind diese Kosten (Personal + Materialentsorgung) Teil der Abfallgrundgebühr?
2) Wer kommt für die Entsorgungskosten des Mülls auf, der während des Gemarkungsputzes oder durch spezielle Sammelaktionen (Kitas, Schulen, Umweltfreunde, Vereine etc.) anfällt? Die KBR oder die Stadt?Falls es die KBR ist: sind diese Kosten (Personal + Materialentsorgung) Teil der Abfallgrundgebühr?
3) Wer kommt für die Kosten für das Einsammeln und die Entsorgung von Müll auf, der von städtischen Mitarbeiter/-innen oder beauftragten Fremdfirmen eingesammelt wird (beispielsweise entlang von Straßen, in Parkanlagen, Grünflächen, etc.)? Die KBR oder die Stadt? Falls es die KBR ist: sind diese Kosten (Personal + Materialentsorgung) Teil der Abfallgrundgebühr?
4) Wo genau liegt die Grenze zwischen den Zuständigkeiten (in Bezug auf die Kosten) der KBR und der Stadt?
5) Welche rechtlichen Vorgaben gibt es bzgl. der Umlegbarkeit von Müllentsorgungskosten der Stadt auf die Bürger in Form der Abfallgrundgebühr? Könnten über die oben im Sachverhalt genannten Abfallsorten noch weitere Sorten prinzipiell (bei einer entsprechenden inhaltlichen Änderung der Abfallsatzung) in das von der Abfallgrundgebühr abgedeckte Leistungsspektrum aufgenommen werden?