Anfrage:
1. Wann wurde das private Security-Unternehmen für wie lange durch die Stadt Rödermark zur Kontrolle der Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit beauftragt?
2. Was ist der konkrete Arbeitsauftrag des beauftragten privaten Security-Unternehmens?
3. Mit wie viel Personal und wie vielen Personalstunden hat das von der Stadt Rödermark beauftragte Security-Unternehmen gemäß Vertrag die Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit im Stadtgebiet zu kontrollieren?
4. Welches Kosten fallen für die Stadt Rödermark insgesamt für die Beauftragung des Security-Unternehmens zur Kontrolle der Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit an?
5. Wie sind die (ersten) Erfahrungen (Rückmeldungen, Bürgerfeedbacks, usw.) der Stadt Rödermark betreffend die Arbeit der privaten Security-Mitarbeiter zur Kontrolle der Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit?