Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Nach der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ ist eine Betriebskommission zu bilden. Dieser gehören gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 1 der Betriebssatzung sechs gewählte Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung an, die von dieser für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte zu wählen sind. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 55 Abs. 1 HGO).
Die aktuell gültige Fassung der Betriebssatzung sieht vor, dass der Betriebskommission drei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen angehören, die von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen sind (§ 7 Abs. 2 Betriebssatzung).
Ebenso gehören der Betriebskommission kraft ihres Amtes zwei Mitglieder des Personalrates an, die auf dessen Vorschlag von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates zu wählen sind (§ 7 Abs. 1 Ziffer 2 c Betriebssatzung). Der Personalrat schlägt die folgenden Mitglieder zur Wahl vor: Personalratsmitglied 1: Herr Daniel Mathias Personalratsmitglied 2: Frau Tina Beetz Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt die Mitglieder der Betriebskommission für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“:
Als Vertreter der Stadtverordnetenversammlung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Als wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen:
1.
2.
3.
Als Vertreter des Personalrates:
Personalratsmitglied 1: Herr Daniel Mathias
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Personalratsmitglied 2: Frau Tina Beetz
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||