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Vorlage - FDP/0111/21  

 
 
Betreff: Internetzugang für Geflüchtete (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
08.06.2021 
2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Zugang zum Internet gehört heute zu den Grundbedürfnissen eines jeden Menschen, ebenso wie Strom, Wasser und Heizung. Das Internet ist heute wesentlicher Bestandteil der sozialen Teilhabe, es ist enorm wichtig als Kommunikations- und Informationsmedium. Gerade die aktuelle Pandemie hat dies noch einmal mehr als deutlich gemacht. Home-Office und Home-Schooling wären ohne das Breitbandinternet nicht möglich.

Der Lokalpresse war zu entnehmen, dass in der Flüchtlingsunterkunft in der Odenwaldstraße aufgrund zu hoher Kosten das Internet in den Zimmern durch den Betreiber abgestellt wurde und nur noch in den Gemeinschaftsräumen zur Verfügung steht. Gerade für Geflüchtete ist es besonders wichtig, nicht von den digitalen Bildungsmöglichkeiten abgeschnitten zu werden. Homeschooling in einem Gemeinschaftsraum kann nur schwer funktionieren. Der Staat und damit auch die Kommune muss ein besonderes Interesse daran haben, dass diese Menschen die Chance haben, sich zu integrieren. Das geht nur, wenn Sie – besonders in Pandemiezeiten – die Möglichkeit haben, digitale Angebote zu nutzen. Auf der anderen Seite darf Verschwendung und Ausnutzung nicht gefördert werden. Die Bewohner in den Flüchtlingsunterkünften haben die Pflicht, sparsam und verantwortungsvoll mit den bereitgestellten Ressourcen umzugehen. Es darf niemals heißen: der Staat zahlt sowieso. Es muss eine Möglichkeit gesucht werden, die Teilhabe ermöglicht, Missbrauch auf Kosten der Allgemeinheit aber ausschließt.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anfrage:

 

1) Wie wird in den übrigen Einrichtungen für Flüchtlinge in Rödermark der Zugang zum Internet gewährleistet?

 

2) Telekommunikationskosten gehören in der Regel nicht zu den Nebenkosten, sondern zu den Individualkosten. Wer kommt für die Telekommunikationskosten in den Flüchtlingsunterkünften zu welchem Anteil auf?

3) Welche Erfahrungen hat die Stadt in den stadteigenen Einrichtungen mit Missbrauch dieser Ressourcen gemacht?

4) Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, den in der Odenwaldstraße 66 wohnenden Geflüchteten die Teilhabe an der digitalen Welt insbesondere in Bezug auf Homeschooling und Homeoffice wieder zu gewähren? Welche Möglichkeiten sind hier denkbar? Welche Kosten für die Stadt bzw. Kreis/Land/Bund wären damit verbunden?