Bürgerinformationssystem
Der Stadtverordnetenvorsteher weist vor der Wahl darauf hin, dass gemäß den derzeit gültigen Festsetzungen in § 4 der Hauptsatzung die Zahl der ehrenamtlichen Stadträte neun beträgt.
Die Wahl der ehrenamtlichen Stadträte erfolgt gemäß § 55 Abs. 1, 2 und 4 HGO in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Diesbezüglich haben alle Fraktionen schriftliche Wahlvorschläge eingereicht. Der Stadtverordnetenvorsteher verliest die Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Stadträte. Diese liegen ebenfalls auf den Tischen der Stadtverordneten aus.
Herr Sulzmann bittet die Fraktionen um Benennung je eines Mitgliedes Wahlvorstandes.
Dieser setzt sich wie folgt zusammen und nimmt seine Arbeit auf:
Für die CDU-Fraktion: Leon Ayahs Für die Fraktion AL/Die Grünen: Nina Daum Für die SPD-Fraktion: Lars Hagenlocher Für die FDP-Fraktion: Sebastian Donners Für die Fraktion der Freien Wähler: Jan Sittig
Die Mandatsträger werden in alphabetischer Reihenfolge namentlich zur Stimmabgabe aufgerufen.
Der Wahlgang wird abgeschlossen und der Stadtverordnetenvorsteher unterbricht die Sitzung für die Zeit der Auszählung.
Nach Abschluss der Auszählung verliest er das Wahlergebnis :
Auf Liste der CDU-Fraktion entfielen 13 Stimmen = 3 Sitze auf die Liste der Fraktion AL/Die Grünen 13 Stimmen = 3 Sitze auf die Liste der SPD-Fraktion 5 Stimmen = 1 Sitz auf die Liste der Fraktion der Freien Wähler 4 Stimmen = 1 Sitz auf die Liste der FDP-Fraktion 3 Stimmen = 1 Sitz
Somit sind in den Magistrat gewählt:
1. Mona Reusch 2. Anna-Monika Gierszewski 3. Herbert Schneider 4. Karin von der Lühe 5. Michael Uhe-Wilhelm 6. Elke Heidelbach 7. Werner Popp 8. Manfred Rädlein 9. Hans Gensert
Die gewählten Personen werden jeweils von Herrn Sulzmann gefragt, ob sie die Wahl annehmen. Dies wird für jeden Fall bejaht.
Der Stadtverordnetenvorsteher bitte die gewählten Magistratsmitglieder, den Verzicht auf ihr Mandat gegenüber dem anwesenden Gemeindewahlleiter schriftlich zu erklären, sofern dies nicht bereits geschehen ist.
Nachdem die gewählten Stadträte/innen auf ihr Mandat verzichtet haben, begrüßt der Stadtverordnetenvorsteher die nachrückenden Stadtverordneten:
Für die CDU- Fraktion: Thomas Rosenblatt Jan Grünberg Jenny Bender
Für die Fraktion Andere Liste / Die Grünen: Christiane Lotz
Für die SPD-Fraktion: Lennart Pfaff
Für die Fraktion der Freien Wähler Rödermark: Jürgen Breslein
Der Stadtverordnetenvorsteher verpflichtet die neuen Mandatsträger, an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teilzunehmen. Sie werden um Verschwiegenheit gebeten (§ 24 HGO) und darum ersucht, bei einem Widerstreit der Interessen (§ 25 HGO) dies anzuzeigen und bei entsprechend zu behandelnden Punkten an Beratung und Abstimmung nicht teilzunehmen.
Der Stadtverordnetenvorsteher bittet die neu gewählten Stadträtinnen und Stadträte, in Dreiergruppen nach alphabetischer Reihenfolge, zur Ernennung und Vereidigung vorzutreten.
Bürgermeister Rotter übereicht den neu gewählten Magistratsmitgliedern die Ernennungsurkunde. Sodann verpflichtet der Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann die Gewählten jeweils durch Handschlag und nimmt den Stadträtinnen und Stadträten den Diensteid nach § 38 Beamten-Statusgesetz in Verbindung mit § 47 des Hessischen Beamtengesetzes ab.
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