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Vorlage - VO/0092/21  

 
 
Betreff: Einführung des "Hopper"-Pilotprojekt "Bus on demand" im Kreis Offenbach
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 3   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
27.05.2021 
2. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
08.06.2021 
2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt/Begründung:

 

Der Hopper, vormals ASTplus ist auf Initiative der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) ein Pilotprojekt zur „Feinerschließung des ÖPNV im Kreis Offenbach“ und bereits in den Kommunen Hainburg, Mainhausen und Seligenstadt über Hanau Hauptbahnhof, etabliert. Der Hopper ist eine Weiterentwicklung von Anruf-Sammel-Taxis, also ein Bus-Bestell-System (On-Demand-Verkehr) bei dem Kunden per Smartphone über die App ihre Wunschrouten buchen oder mittels Telefonanrufes den Service anfordern können. Der Hopper hat keinen festen Fahrplan und die Fahrgäste bestimmen das Ziel selbst.

 

Der Aufsichtsrat der kvgOF hat das beigefügte Umsetzungskonzept 2021 bis 2024 für die Kommunen des Kreises Offenbach erarbeitet.

 

In der Sitzung des Magistrates vom 12.04.2021 wurde das Gesamtprojekt in Anwesenheit des Geschäftsführers der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH, Herrn Maatz, mittels einer detaillierten Präsentation, vorgestellt.

 

Zeit- und Umsetzungsplan

Der ursprüngliche 4-Phasen-Plan vom September 2018 hatte den Start für Rödermark (Phase 3-Bediengebiet Mitte Süd) zum Ende 2020 vorgesehen.

 

Zwischenzeitlich musste eine Anpassung des Zeit- und Umsetzungsplans erfolgen und der Starttermin für Rödermark ist aktuell noch offen. Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen sowie die Diskussionen zum FinOrg-Konzept mit der Entscheidung am 03.12.20 zur Umsetzung der Kreisumlage ab 2022 waren unter anderem wesentliche Faktoren für eine Anpassung des Zeitplans.

 

Finanzierung

Der voraussichtliche kommunale Beitrag für Rödermark beträgt gemäß Finanzierungs-
modell 1€/Einwohner/Monat für den Zeitraum 2021-2022. Für das Jahr 2023 ist ein kommunaler Beitrag in Höhe von 0,5 €/Einwohner/Monat vorgesehen.

Daraus ergibt sich für Rödermark ein halbjährlicher Finanzierungsbeitrag in Höhe von
169.998 Euro bis Ende 2022 sowie von 84.999 Euro pro Halbjahr bis Ende 2023.

Ab dem Jahr 2024 wird das vollständige Defizit durch die kvgOF getragen.

 

Eine Finanzierung aus Mitteln des städtischen Haushaltes ist erforderlich. Über eine

Finanzierung des Betriebes ab 01.01.2022 wird im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2022 zu beraten und zu entscheiden sein.

 

Förderzusage Bund

Das Gesamtfördervolumen des Bundes für den Kreis Offenbach beträgt max. 3,6 Mio. € und ist bis Ende 2024 festgelegt. Dies entspricht etwa 40% der gesamten Auf-

wendungen.

 

Ziel ist den lokalen Busverkehr um einen flexiblen Baustein zu ergänzen und bestehende Lücken im Erschließungsnetz des Busverkehrs Rödermark zu schließen.

Weiterhin soll eine qualitativ bessere und flexiblere Anbindung der Gewerbe- und Industriebetriebe sowie die Erschließung von Neubaugebieten erreicht werden.

 

Die Stadt Rödermark ist nun aufgefordert, schnellstmöglich eine abschließende Be-
stätigung zur grundsätzlichen Bereitschaft zur Einführung des Hopper in Rödermark
herbeizuführen.

Weiterhin ist ein grundsätzlich positives Votum gegenüber dem vorgeschlagenen Finanzierungsschlüssel auf Grundlage des beigefügten Umsetzungskonzeptes zu bewirken.

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die wesentlichen Punkte aus dem Um-
    setzungskonzept 2021 bis 2024 für den kreisweiten „kvgOF-Hopper“ zur Kenntnis (Anlage 1). In dem Konzept ist die künftige Umsetzung von „Hopper“-Angeboten im Kreis Offenbach ausführlich erläutert.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung bekundet die grundsätzliche Bereitschaft zur Einführung des „Hopper“ in der Stadt Rödermark durch die kvgOF.
  3. Dem angepassten Zeitplan (Stand März 2021) wird zugestimmt. Die kvgOF wird aufgefordert, diese Leistungen in Abstimmung mit der Kommune schrittweise umzusetzen.
  4. Dem Finanzierungsschlüssel (vgl. Seite 4 der Begründung oder Kapital 5 ab Seite 33 im Umsetzungskonzept) und dem aus der Beteiligung am „Hopper“ resultierenden Betrag pro Halbjahr von 169.998 Euro für die Stadt Rödermark bis Ende 2022 sowie von 84.999 Euro pro Halbjahr bis Ende 2023 wird zugestimmt, die vollständige Finanzierung des „Hopper“ über die kvgOF ab dem Jahr 2024 wird begrüßt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

siehe Sachverhalt

 

 

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