Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Kommissionen, Runde Tische, Arbeitskreise usw. sind optionale Hilfsorgane des Magistrats. Letztendlich entscheidet der Bürgermeister, welche dieser möglichen Hilfsorgane er wie nutzen möchte. Die FDP-Fraktion hält diese Hilfsorgane für sehr nützliche Instrumente, die auch der Stadtverordnetenversammlung zu Gute kommen und diese deutlich entlasten: Die Vertreter der Fraktionen in diesen Hilfsorganen haben die Möglichkeit, dort direkt mit Fachleuten zu sprechen und Informationen aus erster Hand zu erhalten (Polizei, Feuerwehr, sachkundigen Bürgern, Verwaltungsmitarbeiter etc.), die Detailbefassung mit vielen Themen in den Ausschüssen ist nicht mehr nötig, Entscheidungen werden transparenter, es müssen deutlich weniger Anfragen gestellt werden, um an Informationen zu kommen. Leider nutzt die Stadt Rödermark (der Magistrat) das Potenzial dieser Hilfsorgane aus Sicht der FDP-Fraktion nicht hinreichend aus bzw. hat diese (aus welchen Gründen auch immer) einschlafen lassen. Es macht z.B. auch wenig Sinn, sich viele Stunden mit der optimalen Besetzung einer Kommission mit sachkundigen Bürgern zu beschäftigen, diese Kommission danach aber nicht mehr einzuberufen. Anfrage:
1) Wie oft tagte der kommunale Präventionsrat in der Wahlperiode 2016-2021? 2) Wie oft tagte die Kommission Leitbild und Stadtentwicklung in der Wahlperiode 2016-2021? 3) Wie oft tagte die Brandschutzkommission in der Wahlperiode 2016-2021? 4) Wie oft tagte die Kommission internationale Partnerschaften in der Wahlperiode 2016-2021? 5) Wie oft tagte der Runde Tisch Radverkehr in der Wahlperiode 2016-2021? 6) Wie oft tagte der Runde Tisch Verkehrsentlastung in der Wahlperiode 2016-2021? 7) Wie oft tagte der Arbeitskreis Römkids in der Wahlperiode 2016-2021? 8) Wie oft tagte das Netzwerk Integration in der Wahlperiode 2016-2021? 9) Gibt es neben den aufgeführten weitere Hilfsorgane des Magistrates, wenn ja: welche und wie oft tagten diese in der Wahlperiode 2016-2021? 10) Welche Hilfsorgane plant der Magistrat für die Wahlperiode 2021-2016 einzuberufen bzw. weiterzuführen?
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||