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Vorlage - VO/0098/21  

 
 
Betreff: Anpassungsbeschluss zum Haushalt 2021; Investitionsprogramm
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II/2/1
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
27.05.2021 
2. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
08.06.2021 
2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Änderung Investitionsprogramm 2021 Anpassungsbeschluss  

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Sachverhalt/Begründung:

 

Sachverhalt/Begründung:

 

Normalerweise wäre das am 20.03.2020 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Investitionsprogramm nicht im Anpassungsbeschluss für den Haushalt 2021 zu ändern. Es gibt allerdings Aktualitäten, die eine Änderung erforderlich machen:

 

Bei dem Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr ist die Elektronik defekt. Der Schaden ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu beheben und falls doch, nur mit erheblichem Kostenaufwand und ohne Übernahme einer Garantie. Das Fahrzeug war bisher im Finanzplan 2023 zur Neubeschaffung vorgesehen, müsste allerdings jetzt schon ersetzt werden. Das Land Hessen hat eine mögliche vorgezogene Bezuschussung signalisiert. Die Anschaffungskosten in Höhe von 0,8 Mio. Euro sowie der maximal mögliche Zuschuss in Höhe von 0,248 Mio. Euro sind neu im Investitionsprogramm aufgenommen worden.

 

Durch mögliche, kurzfristig anstehende Grundstücksankäufe, kann die Stadtentwicklung wesentlich vorangebracht werden. Aus diesem Grund sind 0,55 Mio. Euro für den Ankauf von Grundstücken im Investitionsprogramm vorgesehen.

 

Zur Finanzierung der vorgenannten Maßnahmen ist die Erhöhung der Darlehensauf-nahme am Kreditmarkt um 1,077 Mio. Euro erforderlich.

 

Das Land Hessen hat allen an der Hessenkasse beteiligten Städten die Hälfte der Tilgung für das Jahr 2021 gestundet. Der gestundete Betrag muss über einen Zeitraum von fünf Jahren nachgezahlt werden. Die Beträge für die ersten drei Jahre sind im Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2024 aufgenommen worden.

 

Gemäß Ziffer 2 der Hinweise zur Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften zu

§ 97 der Hessischen Gemeindeordnung ist für das Investitionsprogramm ein

gesonderter Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung notwendig.

Die Änderungen am Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2024 werden der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderungen (Anlage) am Investitionsprogramm der Stadt Rödermark für den Planungszeitraum 2021 bis 2024.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Wie im Sachverhalt dargestellt (Bt 19.05.2021)

 

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Anlagen

Änderungen am Investitionsprogramm

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderung Investitionsprogramm 2021 Anpassungsbeschluss (98 KB)