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Auszug - Anpassungsbeschluss zum Haushalt 2021  

 
 
2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.06.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:32 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark
VO/0099/21 Anpassungsbeschluss zum Haushalt 2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II/2/1
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschlussvorschlag:

 

1. Den vorgelegten Änderungslisten zu Ergebnis- und Finanzhaushalt wird  zugestimmt.

 

2. Dem vorgelegten geänderten Ergebnis- und Finanzhaushalt 2021 mit  Fortschreibung der Finanzplanung wird zugestimmt.

 

3. Der vorgelegten Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan wird zugestimmt

 nderungen aus 1. sind enthalten).

 

4. Die vorgelegten Tabellen zum Haushaltsausgleich werden zur Kenntnis  genommen.

 

5. Der vorgelegte Finanzstatusbericht wird zur Kenntnis genommen und dem  Haushaltsplan beigefügt.
 

 


1. Den vorgelegten Änderungslisten zu Ergebnis- und Finanzhaushalt wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung: CDU (13), AL/Grüne (13)

Ablehnung: SPD (5), FWR (4), FDP (3)

Enthaltung: /

 

2. Dem vorgelegten geänderten Ergebnis- und Finanzhaushalt 2021 mit Fortschreibung der Finanzplanung wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung: CDU (13), AL/Grüne (13)

Ablehnung: SPD (5), FWR (4), FDP (3)

Enthaltung: /

 

3. Der vorgelegten Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan wird zugestimmt (Änderungen aus 1. sind enthalten).

 

Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung: CDU (13), AL/Grüne (13)

Ablehnung: SPD (5), FWR (4), FDP (3)

Enthaltung: /

 

4. Die vorgelegten Tabellen zum Haushaltsausgleich werden zur Kenntnis genommen.

 

5. Der vorgelegte Finanzstatusbericht wird zur Kenntnis genommen und dem Haushaltsplan beigefügt.