Zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt der Stadtverordneten Siegfried Kupczok gemäß § 25 HGO wegen einem Widerstreit der Interessen nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Der Stadtverordnetenvorsteher erläutert, dass sich aus der Bürgerschaft Herr Siegfried Kupczok auf das Amt der stellvertretenden Schiedsperson beworben. Diese Bewerbung wird einvernehmlich durch die Fraktionen befürwortet und Herr Kupczok zur Wahl vorgeschlagen.
Eine weitere Bewerbung auf das Amt der stellvertretenden Schiedsperson liegt nicht vor.
Er weist darauf hin, dass die Wahl gem. § 55 Abs. 5 HGO als Mehrheitswahl durchzuführen ist. Gemäß § 55 Abs. 3 HGO kann, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten, also mindestens 20 Stimmen.
Da kein Widerspruch vorgetragen wird erfolgt die Wahl durch einfache Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Siegfried Kupczok zur
stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Ober-Roden).
Der Stadtverordnetenvorsteher stellt fest, dass Herr Siegfried Kupczok mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten gewählt wurde.
Nach der erfolgten Abstimmung nimmt Herr Kupczok wieder an der Sitzung teil. Auf Nachfrage des Bürgermeisters bestätigt er, dass er die Wahl annimmt.