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Die Abstimmung des Tagesordnungspunktes erfolgt unter TO A.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 20. Oktober 2016 versehenen Gesamtabschluss 2015 gemäß § 114 HGO fest.
Die Entscheidung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2015 erfolgte. Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen
Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung:/ Enthaltung:/ |
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