Auf Geschäftsordnungsantrag wird der Tagesordnungspunkt vorgezogen behandelt. Der Stadtverordnetenvorsteher lässt über die Vorlage des Magistrats, die folgendermaßen lautet, abstimmen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für den MTV eine Ausfallbürgschaft, in Höhe von bis zu 300.000 Euro, zur Errichtung einer Fotovoltaikanlage zu übernehmen.
Der MTV selbst lässt die Fotovoltaikanlage auf dem Dach der Tennishalle errichten. Vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 114 k Abs. 2 Satz 1 HGO, Nr. 2.1 VV wird ausgegangen, da der Verein anstelle der Stadt für die Einwohner erforderliche sportliche Einrichtungen bereitstellt.