Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR
Ablehnung: /
Enthaltung: /
TOP 18 b) Einführung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Stadträte
Der Stadtverordnetenvorsteher bittet die gewählten Magistratsmitglieder die Niederlegung ihres Mandats für die Stadtverordnetenversammlung beim anwesenden Gemeindewahlleiter abzugeben.
Nachdem die gewählten Stadträte/innen ihr Mandat niedergelegt haben, begrüßt der Stadtverordnetenvorsteher die nachrückenden Stadtverordneten
Frau Mona Reusch (CDU)
Frau Liane Burkhard (SPD)
Herrn Gerhard Schickel (Andere Liste/Die Grünen)
Herrn Jochen Weiland (CDU)
Herrn Ralph Hartung (CDU)
Der Stadtverordnetenvorsteher verpflichtet die neuen Mandatsträger, an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teilzunehmen. Sie werden um Verschwiegenheit gebeten (§ 24 HGO) und darum ersucht, bei einem Widerstreit der Interessen (§ 25 HGO) dies anzuzeigen und bei entsprechend zu behandelnden Punkten an Beratung und Abstimmung nicht teilzunehmen.
Der Stadtverordnetenvorsteher fordert nunmehr die neu gewählten Stadträte auf, zur Ernennung und Vereidigung vorzutreten.
In der Folge übergibt der Stadtverordnetenvorsteher das Wort an Bürgermeister Kern.
Bürgermeister Kern überreicht den neu gewählten Magistratsmitgliedern die Ernennungsurkunden. Sodann verpflichtet der Stadtverordnetenvorsteher die Gewählten jeweils durch Handschlag und nimmt den Stadträten/innen Sylvia Baumer, Anna-Monika Gierszewski, Karin von der Lühe, Sven Sulzmann, Hans-Peter Hente und Werner Popp einzeln den Diensteid nach § 72 des Hessischen Beamtengesetzes ab.
Es folgen die Gratulationen.