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Gemäß § 57 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung wählt die Stadtverordnetenversammlung in ihrer ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine Vorsitzende bzw. eine Vorsitzenden. Bis zur Wahl führt das an Jahren älteste Mitglied der Stadtverordnetenversammlung den Vorsitz.
Bürgermeister Kern stellt fest, dass der am 5. Dezember 1936 geborene Stadtverordnete Hans Sulzmann das älteste Mitglied der Stadtverordnetenversammlung ist. Er übergibt nun die Sitzungsleitung an den Altersvorsitzenden, den Stadtverordneten Hans Sulzmann. |
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