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Auszug - Feststellung des an Jahren ältesten Mitgliedes der Stadtverordnetenversammlung (Altersvorsitzender)  

 
 
konstituierenden 1. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 2
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 23:00 Anlass: Konstituierende Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0114/11 Feststellung des an Jahren ältesten Mitgliedes der Stadtverordnetenversammlung (Altersvorsitzender)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister   
 
Beschluss


Gemäß § 57 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung wählt die Stadtverordnetenversammlung in ihrer ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine Vorsitzende bzw. eine Vorsitzenden. Bis zur Wahl führt das an Jahren älteste Mitglied der Stadtverordnetenversammlung den Vorsitz.

 

Bürgermeister Kern stellt fest, dass der am 5. Dezember 1936 geborene Stadtverordnete Hans Sulzmann das älteste Mitglied der Stadtverordnetenversammlung ist. Er übergibt nun die Sitzungsleitung an den Altersvorsitzenden, den Stadtverordneten Hans Sulzmann.