Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0114/11  

 
 
Betreff: Feststellung des an Jahren ältesten Mitgliedes der Stadtverordnetenversammlung (Altersvorsitzender)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
02.05.2011 
konstituierenden 1. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nachdem der Bürgermeister gemäß § 56 HGO die erste Sitzung eröffnet und die Beschlussfähigkeit gemäß § 53 Abs. 1 HGO festgestellt hat, ist das an Jahren älteste Mitglied der Stadtverordnetenversammlung (§57 Abs. 1 HGO) zu ermitteln und ihm der Vorsitz zu übertragen.

 

Der bzw. dem Altersvorsitzenden obliegt die Sitzungsleitung bis die Wahl der Stadtverordnetenvorsteherin bzw. des Stadtverordnetenvorstehers erfolgt ist.