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Vorlage - VO/0119/11  

 
 
Betreff: Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter des Schriftführers
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
02.05.2011 
konstituierenden 1. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Werden mehrere Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der Schriftführerin bzw. des Schriftführers in der Stadtverordnetenversammlung gewählt, so geschieht dies nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Anzuwenden ist § 55 Abs. 1 und 4 HGO. Einigt sich die Stadtverordnetenversammlung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, so bedarf es keines Wahlganges. Die Beschlussfassung über die Annahme dieses Wahlvorschlages ist ausreichend
(§ 55 Abs. 2 HGO).

 

Es wird empfohlen, die Aufgaben der stellvertretenden Schriftführerinnen bzw. Schriftführer zwei Bediensteten der Stadtverwaltung zu übertragen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Als stellvertretende Schriftführer/innen der Stadtverordnetenversammlung werden

 

              ___________________________

 

 

              und              ___________________________

 

 

gewählt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: