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Auszug - Beschlussfassung über die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse gemäß § 62 Abs. 1 und 2 HGO  

 
 
konstituierenden 1. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 23:00 Anlass: Konstituierende Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0121/11 Beschlussfassung über die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse gemäß § 62 Abs. 1 und 2 HGO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
VO/0070/06
Federführend:Bürgermeister   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es liegt ein interfraktioneller Antrag vor, der die Vorlage des Magistrats ersetzt

Es liegt ein interfraktioneller Antrag vor, der die Vorlage des Magistrats ersetzt.

Dieser lautet:

 

1.              Es werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

·         Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss

 

·         Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie

 

·         Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur

 

2.              Die Zahl der Ausschussmitglieder beträgt 13.

 

3.              Die Besetzung erfolgt im Benennungsverfahren

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:              einstimmig zugestimmt

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

TOP 18 b) Einführung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Stadträte

 

Der Stadtverordnetenvorsteher bittet die gewählten Magistratsmitglieder die Niederlegung ihres Mandats für die Stadtverordnetenversammlung beim anwesenden Gemeindewahlleiter abzugeben.

 

Nachdem die gewählten Stadträte/innen ihr Mandat niedergelegt haben, begrüßt der Stadtverordnetenvorsteher die nachrückenden Stadtverordneten

 

Frau Mona Reusch (CDU)

Frau Liane Burkhard (SPD)

Herrn Gerhard Schickel (Andere Liste/Die Grünen)

Herrn Jochen Weiland (CDU)

Herrn Ralph Hartung (CDU)

 

Der Stadtverordnetenvorsteher verpflichtet die neuen Mandatsträger, an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teilzunehmen. Sie werden um Verschwiegenheit gebeten (§ 24 HGO) und darum ersucht, bei einem Widerstreit der Interessen (§ 25 HGO) dies anzuzeigen und bei entsprechend zu behandelnden Punkten an Beratung und Abstimmung nicht teilzunehmen.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher fordert nunmehr die neu gewählten Stadträte auf, zur Ernennung und Vereidigung vorzutreten.

 

In der Folge übergibt der Stadtverordnetenvorsteher das Wort an Bürgermeister Kern.

 

Bürgermeister Kern überreicht den neu gewählten Magistratsmitgliedern die Ernennungsurkunden. Sodann verpflichtet der Stadtverordnetenvorsteher die Gewählten jeweils durch Handschlag und nimmt den Stadträten/innen Sylvia Baumer, Anna-Monika Gierszewski, Karin von der Lühe, Sven Sulzmann, Hans-Peter Hente und Werner Popp einzeln den Diensteid nach § 72 des Hessischen Beamtengesetzes ab.

 

Es folgen die Gratulationen.