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Vorlage - VO/0118/11  

 
 
Betreff: Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers der Stadtverordnetenversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
02.05.2011 
konstituierenden 1. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach § 61 HGO muss über jede Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eine Niederschrift gefertigt werden. Daher ist in der konstituierenden Sitzung eine Schriftführerin bzw. ein Schriftführer zu bestellen. Aus § 61 Abs. 2 HGO ergibt sich, dass die Bestellung durch Wahl zu erfolgen hat.

 

Für die Wahl gilt § 55 Abs. 3 HGO. Es kann auch durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

 

Es wird empfohlen, die Aufgaben einer bzw. einem Bediensteten der Stadtverwaltung zu übertragen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zur Schriftführerin bzw. zum Schriftführer wird ___________________________ gewählt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: