Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Gemäß § 15 Abs. 2 der KGG sind nach erfolgter Kommunalwahl die Verbandsmitglieder für die Verbandsversammlung der ekom21 – KGRZ Hessen von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.
Die Stadt Rödermark entsendet eine Vertreterin bzw. Vertreter und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen,
als Vertreter Herrn Ralph Steiner
und als Stellvertreter Herrn Peter Psotka
zu wählen.
Die Stadtverordnetenversammlung wird um Vornahme der Wahl gebeten.
Vertreter/in _________________________
Stellvertreter/in _________________________
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||