Bürgerinformationssystem
Der Stadtverordnetenvorsteher ruft die Tagesordnungspunkte 5 und 6 gemeinsam auf. Der Stadtverordnetenvorsteher erklärt, dass es sich bei dieser Wahl um eine Verhältniswahl handelt und dass geheim gewählt werden sollte. Es liegt jedoch eine gemeinsame Vorschlagliste aller Fraktionen vor, sodass es auch möglich ist, die Wahl nach § 55 Abs. 2 HGO vorzunehmen.
Haben sich danach alle Stadtverordneten auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend; Stimmenenthaltungen sind unerheblich. Es wird offen abgestimmt.
Abstimmungsergebnis zum gemeinsamen Listenvorschlag:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung: Enthaltung:
Die Liste ist einstimmig gewählt bei Enthaltung einiger Stadtverordneten. Die Liste ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||