Unter Tagesordnungspunkt 5, VO/0116/11, werden gemäß § 1 Abs. 2 der Hauptsatzung zur Vertretung der oder des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung im Falle der Verhinderung 5 Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter gewählt.
Die Vertretung wird in der Reihenfolge festgelegt, in welcher die Bewerber auf dem Wahlvorschlag verzeichnet sind (§ 8 GO).
1. Rickert, Katharina
2. Schneider, Herbert
3. Lauer, Armin
4. Dr. Werner, Rüdiger
5. Peter Schröder
Dieser Reihenfolge wird einstimmig zugestimmt.