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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Bebauungsplan „Breidert“ wird inhaltlich wie folgt geändert:
1. Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Nutzung für „Schank‐ und Speisewirtschaft“ nicht zulässig.
2. Im allgemeinen Wohngebiet ist eine ausnahmsweise Nutzung „Tankstelle“ nicht zulässig.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Eine Beschlussempfehlung ergeht nicht.
Der Tagesordnungspunkt wird in der Fortsetzung der Sitzung am 10.02.2010 behandelt.
Es erfolgt keine Empfehlung, da noch Beratungsbedarf besteht.
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt zunächst über den Antrag der FDP-Fraktion, mit dem folgenden Wortlaut abstimmen:
1. Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Nutzung für „Schank- und Speisewirtschaft“ nicht zulässig.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt
Zustimmung: FDP
Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen, SPD
Enthaltung: /
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