Unter Berücksichtigung der örtlichen Grundstücksverhältnisse und
vorhandenen genehmigten baulichen Anlagen wird eine Verbreiterung der öffentlichen
Verkehrsfläche ausgeschlossen.
Ein externes Planungsbüro soll den Auftrag zur Realisierung
einer rechtlich zulässigen Planung gemäß dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 18.03.2008 erhalten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
23.04.2008 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
Ö 2 - zurückgezogen
Der Bürgermeister erläutert den Sachstand und verweist auf die
Beratungen im Magistrat
Der Bürgermeister erläutert den Sachstand und verweist auf die
Beratungen im Magistrat. Gemäß Magistratsbeschluss wird ein weiteres Büro mit
der Prüfung der bestehenden Unterlagen sowie mit der Erstellung einer rechtlich
zulässigen Planung beauftragt. Eine erste Stellungnahme wird noch im Mai dieses
Jahres erwartet.-
Die Vorlage des Magistrats wird daher zurückgezogen.
24.04.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 9 - zurückgestellt
Unter Berücksichtigung der örtlichen Grundstücksverhältnisse und
vorhandenen genehmigten baulichen Anlagen wird eine Verbreite
Unter Berücksichtigung der örtlichen Grundstücksverhältnisse und
vorhandenen genehmigten baulichen Anlagen wird eine Verbreiterung der
öffentlichen Verkehrsfläche ausgeschlossen.
Ein externes Planungsbüro soll den Auftrag zur Realisierung
einer rechtlich zulässigen Planung gemäß dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 18.03.2008 erhalten.
Der Haupt- und Finanzausschuss zieht die Vorlage zurück.
06.05.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark