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Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A. Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG vom 20.
Dezember 2007 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes fest. Der Verlust in Höhe von 1.027.378,33 € wird gemäß § 11
Abs. 6 EigBGes durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: CDU,
AL/Die Grünen, SPD, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / |
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