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Sachverhalt: Gemäß § 7 Nr. 5 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes)
nimmt die Betriebskommission Stellung zum Jahresabschluss, zum Lagebericht und
zum Vorschlag für die Verlustverwendung. Die abschließende Beschlussfassung
erfolgt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes durch die Stadtverordnetenversammlung. Der Jahresabschluss 2006 des Eigenbetriebes
Gebäudewirtschaft wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann
und Partner AG, Dreieich, erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte
durch die GBZ Treuhand Hessen AG, Kassel. Der Jahresabschluss wurde am 20. Dezember 2007 mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG versehen. Die Betriebsleitung empfiehlt, den mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG vom 20. Dezember 2007 versehenen
Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Weiter wird empfohlen,
den Verlust in Höhe von 1.027.378,33 € durch die Entnahme aus der
Rücklage auszugleichen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stellt den
mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG vom
20. Dezember 2007 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes fest. Der Verlust in Höhe von 1.027.378,33
€ wird gemäß § 11 Abs. 6 EigBGes durch Abbuchung von der Rücklage
ausgeglichen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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