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Sachverhalt: Gemäß § 22
Eigenbetriebsgesetz ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Jahresabschluss aufzustellen,
der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der
Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz von einem Abschlussprüfer
nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des dritten
Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Die Fa. GBZ Treuhand Hessen
AG, Kassel, hatte den Jahresabschluss 2006 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft
sowie die Abschlüsse der Stadt und des Eigenbetriebes Entsorgung und
Dienstleistung geprüft. Der Betriebsleitung liegt für
die Prüfung des Abschlusses 2007 ein Angebot der Fa. GBZ mit den gleichen
Konditionen wie aus dem Vorjahr vor. Die Stadt sowie der Eigenbetrieb
Entsorgung und Dienstleistung beabsichtigen, die Jahresabschlüsse 2007 wieder
von der Fa GBZ prüfen zu lassen. Die Zuständigkeit für die
Bestellung des Prüfers liegt gemäß § 5 Nr. 13 des Eigenbetriebsgesetzes bei der
Stadtverordnetenversammlung. Nach § 7 Abs. 3 Nr. 7 des Eigenbetriebsgesetzes
hat die Betriebskommission einen Vorschlag für den Prüfer zu unterbreiten. Die Betriebsleitung und die
Betriebskommission empfehlen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GBZ Treuhand
Hessen AG, Kassel, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2007 zum Preis von
6.600,00 € zzgl. Schreibauslagen, Reisekosten und MWSt. zu beauftragen. Beschlussvorschlag: Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GBZ
Treuhand Hessen AG, Kassel, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2007 des
Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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