Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß § 51 des Personenbeförderungsgesetzes werden die
Beförderungsentgelte für den „Gelegenheitsverkehr mit
Kraftdroschken“ durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgesetzt,
die diese Ermächtigung auf die Genehmigungsbehörden übertragen kann. Dies ist
auf dem Verordnungswege für Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern geschehen,
so dass auch die Stadt Rödermark für die Festsetzung der
Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte zuständig ist. Die letzte Tariferhöhung erfolgte zum 01.
Januar 2007. Mit Schreiben vom 14. März 2007 haben zwei örtliche
Taxiunternehmen eine Umstellung bzw. Erhöhung auf das Niveau des Landkreises
Darmstadt beantragt. Diese Erhöhung wäre unverhältnismäßig hoch (Preis je
Kilometer 1,60 €). Die Thematik wurde in der Ordnungsamtsleiter-Tagung
beraten. Dort wurde einvernehmlich eine mäßige Erhöhung vereinbart. Für
Rödermark soll dieser Vorschlag zum 01.06.2008 übernommen werden. Dieser sieht
wie folgt aus: Die Tariferhöhung würde einer Anpassung an die im Kreis
Offenbach gültigen Tarife entsprechen. Zu der Absicht, die Tarife zu erhöhen, wurde unter Beachtung von
§ 51 Personen-beförderungsgesetz dem Regierungspräsidium Darmstadt, den
Fachverbänden des Verkehrsgewerbes sowie der Industrie- und Handelskammer
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Einwendungen gegen die vorgesehenen
Tarifänderungen wurden nicht erhoben. Teilweise wurde es sogar begrüßt, dass
eine tarifliche Einheitlichkeit im Kreis Offenbach herbeigeführt werden soll. Die Erhöhung der Beförderungsentgelte bedeutet eine finanzielle
Mehrbelastung im Bereich des innerstädtischen Personennahverkehrs,
Bahnhof-Direkt. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Verordnung zur
Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen
für den Verkehr mit Taxen in Rödermark vom 18. Okt. 1978 gemäß dem vorgelegten
Entwurf. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: JA Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2008
nicht bereit und müssen über das Budget des Fachbereiches 3 aufgefangen werden.
Der Fachbereich rechnet mit Mehraufwand in Höhe von rund 500,-- €
(Produkt 32.2.2.05, Kostenstelle 792000, Sachkonto 783061). /He Anlagen -
Entwurf der Verordnung zur Änderung der
Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den
Verkehr mit Taxen in Rödermark vom 18.10.1978 -
Übersicht der Taxentarife im Kreis
Offenbach
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