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Vorlage - VO/0082/08  

 
 
Betreff: Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/3/3/Go
Federführend:Verkehr   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
24.04.2008 
18. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
06.05.2008 
18. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Erhöhung 2008 Stavo_Anlage PDF-Dokument
Taxi-Tarife 2008  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 51 des Personenbeförderungsgesetzes werden die Beförderungsentgelte für den „Gelegenheitsverkehr mit Kraftdroschken“ durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgesetzt, die diese Ermächtigung auf die Genehmigungsbehörden übertragen kann. Dies ist auf dem Verordnungswege für Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern geschehen, so dass auch die Stadt Rödermark für die Festsetzung der Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte zuständig ist.

 

Die letzte Tariferhöhung erfolgte zum 01. Januar 2007. Mit Schreiben vom 14. März 2007 haben zwei örtliche Taxiunternehmen eine Umstellung bzw. Erhöhung auf das Niveau des Landkreises Darmstadt beantragt. Diese Erhöhung wäre unverhältnismäßig hoch (Preis je Kilometer 1,60 €). Die Thematik wurde in der Ordnungsamtsleiter-Tagung beraten. Dort wurde einvernehmlich eine mäßige Erhöhung vereinbart. Für Rödermark soll dieser Vorschlag zum 01.06.2008 übernommen werden. Dieser sieht wie folgt aus:

 

 

Die Tariferhöhung würde einer Anpassung an die im Kreis Offenbach gültigen Tarife entsprechen.

 

Zu der Absicht, die Tarife zu erhöhen, wurde unter Beachtung von § 51 Personen-beförderungsgesetz dem Regierungspräsidium Darmstadt, den Fachverbänden des Verkehrsgewerbes sowie der Industrie- und Handelskammer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Einwendungen gegen die vorgesehenen Tarifänderungen wurden nicht erhoben. Teilweise wurde es sogar begrüßt, dass eine tarifliche Einheitlichkeit im Kreis Offenbach herbeigeführt werden soll.

 

Die Erhöhung der Beförderungsentgelte bedeutet eine finanzielle Mehrbelastung im Bereich des innerstädtischen Personennahverkehrs, Bahnhof-Direkt.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Rödermark vom 18. Okt. 1978 gemäß dem vorgelegten Entwurf.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2008 nicht bereit und müssen über das Budget des Fachbereiches 3 aufgefangen werden. Der Fachbereich rechnet mit Mehraufwand in Höhe von rund 500,-- € (Produkt 32.2.2.05, Kostenstelle 792000,

Sachkonto 783061).

/He

 

Anlagen

Anlagen

 

-       Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Rödermark vom 18.10.1978

-       Übersicht der Taxentarife im Kreis Offenbach

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erhöhung 2008 Stavo_Anlage (26 KB) PDF-Dokument (28 KB)    
Anlage 2 2 Taxi-Tarife 2008 (46 KB)