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Vorlage - VO/0266/07-03  

 
 
Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet östlich der Straße "Zum Steckengarten" zwischen "Zum Herrnacker" und "Zum Steckengarten" im Stadtteil Ober-Roden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
23.04.2008 
16. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
24.04.2008 
18. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
06.05.2008 
18. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 11. September 2007 beschlossen, im Bereich der Straßen „Zum Steckengarten“ und „Zum Herrnacker“ eine Wohnbebauung zu ermöglichen; der Beschluss lautet:

  1. Entlang der jetzigen Siedlungsgrenze im Bereich der Straße „Zum Steckengarten“ und „Zum Herrnacker“ soll eine Wohnbebauung ermöglicht werden. Diese Bebauung soll zu einer Arrondierung des Siedlungsgebietes des Stadtteils Ober-Roden in diesem Areal führen.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Zielsetzung zu erreichen. Hierzu gehört insbesondere die Einleitung eines Bauleitverfahrens. Zu prüfen ist, ob eine Satzung gemäß § 34 Absatz 4 BauGB ausreichend ist.
  3. Falls Änderungen bei der überörtlichen Planung (z.B. Flächennutzungsplan) erforderlich sind, sind diese in Angriff zu nehmen.
  4. Die Maßnahme ist zu verbinden mit einer Förderung von Wohnungseigentum für junge Familien.

 

Nach eingehender Prüfung ergibt sich Folgendes:

Eine Bebauung dieses Gebietes durch Aufstellen einer Satzung nach § 34 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist nicht möglich, da der § 34 Absatz 4 BauGB keine Rechtsgrundlage bildet, um Bebauungspläne zu erweitern, sondern ausschließlich um unbeplante Gebiete abzurunden.

 

Die Maßnahme zur Förderung von Wohneigentum für junge Familien ist in einem städtebaulichen Vertrag mit der kath. Kirche zu regeln.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP) wurde gefordert, dass für diesen Bereich die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen übernommen werden sollen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Im Hinblick darauf, dass der Erlass einer Satzung gemäß § 34 BauGB ausscheidet, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen „Zum Steckengarten“ und „Zum Herrnacker“ entlang der jetzigen Siedlungsgrenze.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 56 „Steckengarten II“.

 

Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 15, Flurstücke

87, 298/2(teilweise) und 323/3 tlw. sowie teilweise die Flurstücke 190, 191, 192, 193 und evtl. 194 (bis zur Höhe der gegenüberliegend vorgesehenen Bebauung).

 

Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.

 

Ziel der Planung ist eine Wohnbebauung mit besonderer Förderung von Wohneigentum für junge Familien. Zur Erreichung dieses Zieles ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen..

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

Anlagen

Anlagen

 

Lageplan M 1:1000 mit der Darstellung des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes