Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Amtszeit der amtierenden Gerichtsschöffinnen und
Gerichtsschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2008. Zur Neuwahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode
2009 bis 2013 sind Vorschlagslisten von
den Städten und Gemeinden aufzustellen und dem zuständigen Amtsgericht
vorzulegen. Anschließend erfolgt die Wahl durch Schöffenwahlausschüsse, die bei
den Amtsgerichten gebildet werden. Die Mindestzahl der durch die Stadt Rödermark für die
Schöffenwahl vorzuschlagenden Bürgerinnen und Bürger wurde durch den
Präsidenten des Landgerichts Darmstadt auf
18 Personen festgelegt. Die beigefügte Vorschlagsliste setzt sich aus Meldungen
interessierter Bürgerinnen und Bürger sowie aus Kandidatinnen und Kandidaten
zusammen, die von den Fraktionen vorgeschlagen wurden. Für die Aufnahme in die dem Amtsgericht Langen vorzulegende
Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erforderlich. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vorschlagsliste
für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen gemäß der vorgelegten Aufstellung. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Anlagen: Vorschlagsliste Schöffinnen und Schöffen Rödermark
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||