Bürgerinformationssystem
Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest zunächst
die zu TOP 3 gestellte Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt: Im Zusammenhang mit dem Kauf des
Bahnhofsgeländes und Bahnhofsgebäudes Ober-Roden bitten wir um Beantwortung
folgender Fragen: 1. Ist es richtig, dass
die Stadt Rödermark bei einer weiteren Vermarktung des Bahnhofsgebäudes wegen
des übernommenen Mietvertrages für Bahnmitarbeiter entsprechenden Ersatz für
Pausenräume zur Verfügung stellen muss? Wenn ja, stellen sich weitere Fragen: 2. Warum wurde die
Stadtverordnetenversammlung bei der Zustimmung zu diesem Kauf nicht über einen
derartigen Sachverhalt informiert? 3. Wie lange muss ggf.
eine derartige Verpflichtung durch die Stadt Rödermark getragen werden? 4. Gibt es bereits
Überlegungen, wie bei einer ggf. weiteren Veräußerung des Bahnhofsgebäudes
dieses Problem gelöst werden soll? 5. Wenn ja, wie sehen
diese aus und welche finanziellen Belastungen resultieren hieraus für die Stadt
Rödermark? Bürgermeister Kern beantwortet in der Folge
die Anfrage. Es werden Zusatzfragen von Herrn Schultheis
und Herrn Lauer gestellt. Nach weiteren Fragen der CDU-Fraktion und
der FDP-Fraktion wird der SPD-Antrag begründet, der wie folgt lautet: Der Magistrat der Stadt Rödermark wird
beauftragt, zeitnah eine Analyse sowie ein Nutzungskonzept für das
Bahnhofsgebäude in Ober-Roden vorzulegen, aus dem · mögliche
Nutzer aus Rödermark, · deren
Nutzungswünsche, · Bereitschaft
für Eigenleistungen und Beteiligung bei Sanierung und Betrieb, · sowie
eine Refinanzierung durch mögliche kommerzielle Nutzung hervor geht. Es folgen weitere Stellungnahmen. Die
Stadtverordnetenvorsteherin lässt sodann über den weitergehenden Antrag der
CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion abstimmen, der den folgenden Wortlaut hat: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.) Das Bahnhofsgebäude Ober-Roden soll nicht von
der Stadt Rödermark bewirtschaftet werden. 2.) Das Bahnhofsgebäude Ober-Roden wird an einen
Investor veräußert. 3.) Der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft wird beauftragt,
einen geeigneten Investor für das Gebäude zu finden. 4.) Bei der Suche nach einem Investor ist darauf
zu achten, dass dessen Vorstellungen bezüglich der geplanten Nutzung des
Gebäudes, der baulichen Veränderungen hierfür und der optimalen Gestaltung des
Außengeländes in enger Abstimmung mit der Stadt und deren Gremien realisiert
werden. 5.) Vor der Veräußerung des Gebäudes sind die
Vorstellungen des Investors im zuständigen Fachausschuss vorzustellen. 6.) Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet
über den Verkauf. Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit angenommen Zustimmung: CDU,
AL/Die Grünen, FDP Ablehnung: SPD Enthaltung: / Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt
fest, dass damit ist die Abstimmung über den SPD-Antrag überflüssig geworden
ist. |
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