Im Hinblick darauf, dass der Erlass einer Satzung gemäß § 34
BauGB ausscheidet, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen „Zum Steckengarten“
und „Zum Herrnacker“ entlang der jetzigen Siedlungsgrenze.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 56
„Steckengarten II“.
Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden
Flur 15, Flurstücke
87, 298/2(teilweise) und 323/3 tlw. sowie teilweise die
Flurstücke 190, 191, 192, 193 und evtl. 194 (bis zur Höhe der gegenüberliegend
vorgesehenen Bebauung).
Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll
erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.
Ziel der Planung ist eine Wohnbebauung mit besonderer Förderung
von Wohneigentum für junge Familien. Zur Erreichung dieses Zieles ist ein
städtebaulicher Vertrag abzuschließen..
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
23.04.2008 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Nach eingehender Beratung wird mit Stimmenmehrheit bei 4 Ja- und
3 Nein-Stimmen dem Beschlussvorschlag zugestimmt und zur Annahme empfohlen:
Im Hinblick darauf, dass der Erlass einer Satzung gemäß § 34
BauGB ausscheidet, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen „Zum Steckengarten“
und „Zum Herrnacker“ entlang der jetzigen Siedlungsgrenze.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 56 „Steckengarten
II“.
Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden
Flur 15, Flurstücke
87, 298/2(teilweise) und 323/3 tlw. sowie teilweise die
Flurstücke 190, 191, 192, 193 und evtl. 194 (bis zur Höhe der gegenüberliegend
vorgesehenen Bebauung).
Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll
erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.
Ziel der Planung ist eine Wohnbebauung mit besonderer Förderung
von Wohneigentum für junge Familien. Zur Erreichung dieses Zieles ist ein
städtebaulicher Vertrag abzuschließen..
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
24.04.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 10 - zur Kenntnis genommen
Im Hinblick darauf, dass der Erlass einer Satzung gemäß § 34 BauGB
ausscheidet, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die
Im Hinblick darauf, dass der Erlass einer Satzung gemäß § 34
BauGB ausscheidet, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen „Zum Steckengarten“
und „Zum Herrnacker“ entlang der jetzigen Siedlungsgrenze.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 56
„Steckengarten II“.
Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden
Flur 15, Flurstücke
87, 298/2(teilweise) und 323/3 tlw. sowie teilweise die
Flurstücke 190, 191, 192, 193 und evtl. 194 (bis zur Höhe der gegenüberliegend
vorgesehenen Bebauung).
Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll
erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.
Ziel der Planung ist eine Wohnbebauung mit besonderer Förderung
von Wohneigentum für junge Familien. Zur Erreichung dieses Zieles ist ein
städtebaulicher Vertrag abzuschließen..
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
mit Stimmenmehrheit, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
06.05.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 13 - zurückgezogen
Bürgermeister Kern erklärt, dass der Tagesordnungspunkt zurückgezogen
wird, weil weitere Prüfungen erforderlich sind
Bürgermeister Kern erklärt, dass der Tagesordnungspunkt
zurückgezogen wird, weil weitere Prüfungen erforderlich sind.