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Tagesordnung - 18. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 18. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 06.05.2008 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Verbilligung des Mittagessens in städtischen Kindertagesstätten      
Ö 5  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Städtische Jugendarbeit      
Ö 6  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Analyse und Nutzungskonzept für das Bahnhofsgebäude Ober-Roden      
Ö 7  
Jahresabschluss 2006 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft  
VO/0066/08  
Ö 8  
Jahresberichte für das Haushaltsjahr 2007  
VO/0071/08  
Ö 9  
Zwischenbericht zum Frauenförderplan der Stadtverwaltung Rödermark und des Eigenbetriebs Entsorgung und Dienstleistung
VO/0080/08  
Ö 10  
Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0082/08  
Ö 11  
Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft  
VO/0087/08  
Ö 12  
Umbau OD B 459 - Waldacker  
VO/0088/08-2  
Ö 13  
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet östlich der Straße "Zum Steckengarten" zwischen "Zum Herrnacker" und "Zum Steckengarten" im Stadtteil Ober-Roden  
VO/0266/07-03  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Im Hinblick darauf, dass der Erlass einer Satzung gemäß § 34 BauGB ausscheidet, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen „Zum Steckengarten“ und „Zum Herrnacker“ entlang der jetzigen Siedlungsgrenze.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 56 „Steckengarten II“.

 

Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 15, Flurstücke

87, 298/2(teilweise) und 323/3 tlw. sowie teilweise die Flurstücke 190, 191, 192, 193 und evtl. 194 (bis zur Höhe der gegenüberliegend vorgesehenen Bebauung).

 

Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.

 

Ziel der Planung ist eine Wohnbebauung mit besonderer Förderung von Wohneigentum für junge Familien. Zur Erreichung dieses Zieles ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen..

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    23.04.2008 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung wird mit Stimmenmehrheit bei 4 Ja- und 3 Nein-Stimmen dem Beschlussvorschlag zugestimmt und zur Annahme empfohlen:

 

Im Hinblick darauf, dass der Erlass einer Satzung gemäß § 34 BauGB ausscheidet, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen „Zum Steckengarten“ und „Zum Herrnacker“ entlang der jetzigen Siedlungsgrenze.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 56 „Steckengarten II“.

 

Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 15, Flurstücke

87, 298/2(teilweise) und 323/3 tlw. sowie teilweise die Flurstücke 190, 191, 192, 193 und evtl. 194 (bis zur Höhe der gegenüberliegend vorgesehenen Bebauung).

 

Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.

 

Ziel der Planung ist eine Wohnbebauung mit besonderer Förderung von Wohneigentum für junge Familien. Zur Erreichung dieses Zieles ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen..

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 

Ablehnung:    

Enthaltung:    

   
    24.04.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 10 - zur Kenntnis genommen
    Im Hinblick darauf, dass der Erlass einer Satzung gemäß § 34 BauGB ausscheidet, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die

Im Hinblick darauf, dass der Erlass einer Satzung gemäß § 34 BauGB ausscheidet, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen „Zum Steckengarten“ und „Zum Herrnacker“ entlang der jetzigen Siedlungsgrenze.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 56 „Steckengarten II“.

 

Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 15, Flurstücke

87, 298/2(teilweise) und 323/3 tlw. sowie teilweise die Flurstücke 190, 191, 192, 193 und evtl. 194 (bis zur Höhe der gegenüberliegend vorgesehenen Bebauung).

 

Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.

 

Ziel der Planung ist eine Wohnbebauung mit besonderer Förderung von Wohneigentum für junge Familien. Zur Erreichung dieses Zieles ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen..

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    06.05.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 13 - zurückgezogen
    Bürgermeister Kern erklärt, dass der Tagesordnungspunkt zurückgezogen wird, weil weitere Prüfungen erforderlich sind

Bürgermeister Kern erklärt, dass der Tagesordnungspunkt zurückgezogen wird, weil weitere Prüfungen erforderlich sind.

Ö 14  
Stellungnahme zum Regionalen Einzelhandelskonzept für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main (REHK)  
VO/0095/08  
Ö 15  
Gedenkstätte für ehemalige jüdische Mitbürger
VO/0097/08  
Ö 16  
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen  
Enthält Anlagen
VO/0104/08  
Ö 17  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Integrationskonzept      
Ö 18  
Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion betr.: "Gestaltungsschritte: Ortsmitte Ober-Roden"