Die Stadtverordnetenversammlung stellt
gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den am 14. Dezember 2007 mituneingeschränktem Bestätigungsvermerk der GBZ
Treuhand Hessen AG, Kassel versehenen Jahresabschluss 2006 des Eigenbetriebes
Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark fest und erteilt der
Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2006
Entlastung.
Der Gewinn des Geschäftsfeldes Abwasser
i.H.v.
687.567,11
EUR
der Gewinn des Geschäftsfeldes Abfall
i.H.v.
186.550,10
EUR
der Verlust des Geschäftsfeldes
Betriebshof i.H.v.
76.905,42
EUR
und der Gewinn des Geschäftsfeldes
Dienstleistungen i.H.v.
40.529,22
EUR
werden auf neue Rechnung vorgetragen.
Ab dem 1. Januar 2007 ist eine
buchhalterische Zusammenlegung der Bereiche Betriebshof und Dienstleistungen
erfolgt. Dies ist bei den Gewinn- und
Verlustvorträgen für diese Geschäftsfelder zu berücksichtigen und umzusetzen.
Des Weiteren beschließt die
Stadtverordnetenversammlung die Ausbuchung der uneinbringlichen Forderungen
gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen aus der
Straßenoberflächenentwässerung in Höhe von insgesamt EUR 307.607,23. Da die
Forderungen bereits in voller Höhe einzelwertberichtigt sind, ergibt sich durch
die Ausbuchung keine erfolgswirksame Auswirkung im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2006.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
06.03.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
einstimmig der Vorlage zuzustimmen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig der Vorlage zuzustimmen.
18.03.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr
Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes
den am 14. Dezember 2007 mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der GBZ
Treuhand Hessen AG, Kassel versehenen Jahresabschluss 2006 des Eigenbetriebes
Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark fest und erteilt der
Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2006
Entlastung.
Der
Gewinn des Geschäftsfeldes Abwasser i.H.v.
687.567,11 EUR
der
Gewinn des Geschäftsfeldes Abfall i.H.v.
186.550,10 EUR
der
Verlust des Geschäftsfeldes Betriebshof i.H.v.
76.905,42 EUR
der
Gewinn des Geschäftsfeldes Dienstleistungen i.H.v.
40.529,22 EUR
werden auf neue Rechnung vorgetragen.
Ab dem 1. Januar 2007 ist eine buchhalterische Zusammenlegung
der Bereiche Betriebshof und Dienstleistungen erfolgt. Dies ist bei denGewinn- und Verlustvorträgen für diese
Geschäftsfelder zu berücksichtigen und umzusetzen.
Des Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung die
Ausbuchung der uneinbringlichen Forderungen gegen die Bundesrepublik
Deutschland und das Land Hessen aus der Straßenoberflächenentwässerung in Höhe
von insgesamt EUR 307.607,23. Da die Forderungen bereits in voller Höhe
einzelwertberichtigt sind, ergibt sich durch die Ausbuchung keine
erfolgswirksame Auswirkung im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006.