Bürgerinformationssystem
Die Stadtverordnetenvorsteherin, Frau
Becht, lässt zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion Andere Liste/Die
Grünen, der wie folgt lautet, abstimmen: I. 1. Der
einstimmig gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom19.09.2006
bezüglich des Ausbaus der Ortsdurchfahrt B 459 Waldacker entsprach den
gesetzlichen Vorgaben für eine Neugestaltung des Verkehrsraumes im Sinne einer
Optimierung der verkehrlichen und sicherheitstechnischen Erfordernisse. 2. Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass ihr Beschluss vom
19.09.2006 insbesondere im Stadtteil Waldacker auf erhebliche Kritik gestoßen
ist, weil mit seiner Umsetzung eine Verschlechterung der verkehrlichen
Situation befürchtet wird. 3. Die
Stadtverordnetenversammlung will – soweit dies gesetzlich möglich ist
– den Vorschlägen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Stadtteil Waldacker
Rechnung tragen und beauftragt den Magistrat – bei entsprechender
Aufhebung des Beschlusses vom 19.09.2006 - mit einer Neuplanung der
Ortsdurchfahrt Waldacker gemäß den nachfolgenden Leitlinien. II. 1. Es wird
ein beidseitiger Radweg jeweils in Fahrtrichtung entlang der B 459 angelegt.
Soweit dies aufgrund der vorgegebenen Fahrbahnbreiten nicht anders möglich ist,
kann dieser mit einem Fußweg kombiniert werden. 2.
In Höhe Lerchenstraße ist der westliche
Fahrradweg auf die Ostseite der 3. In Höhe
Lerchenstraße ist – beidseitig - wieder eine dritte Bushaltestelle
einzurichten, und zwar in Form eines Buskaps, damit so viel wie möglich
Stellplätze erhalten werden können. Das gleich gilt für die Bushaltestelle
„Am Kappenwald (momentan Waldacker Nord). Die Bushaltestellen in Höhe
Wingertstraße (momentan Waldacker Süd) können als außerhalb der gesetzlich
definierten Ortsdurchfahrt liegend behindertengerecht auch als Busbuchten
gestaltet werden. 4. Für die
Querung des Fahrradverkehrs wie auch zur Bedienung der Bushaltestelle ist in
Höhe Lerchenstraße eine Lichtzeichenanlage einzurichten, welche „auf
Anforderung“ aktiviert werden kann. 5. Die
beidseitigen Mehrzweckspuren sollen erhalten werden, soweit dies im Hinblick
auf die Breiten der Rad- und Fußwege unter Beachtung der Richtlinien für eine
Bezuschussung sowie der sicherheits- und haftungsrelevanten Vorgaben
darstellbar ist. III. 1. Soweit die
unter II. beschlossenen Leitlinien dem Beschluss vom 19.09.2006 widersprechen,
wird dieser aufgehoben. 2. Die
Neuplanung ist bis spätestens 30.09.2008 fertig zu stellen. Über den Sach- und
Planungsstand ist in den bis dahin stattfindenden Sitzungen des Fachausschusses
zu berichten. Interessierten Bürgern ist Gelegenheit zu geben, sich über den
Fortgang der Planungen zu informieren. Vor einer endgültigen Beschlussfassung
ist eine förmliche Bürgeranhörung durchzuführen. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt Zustimmung: SPD,
‚Andere Liste/Die Grünen (20) Ablehnung: CDU,
FDP (23) Enthaltung: / |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||