Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gesetzliche Änderungen wie die Ersetzung des Hessischen
Kindergartengesetzes durch das Hessische Kinder- und Jugendhilfebuch, neue
Rechtsgrundlagen wie die Verordnung zur Landesförderung für
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und die damit verbundene
Einführung eines beitragsfreien dritten Kindergartenjahres sowie die Einführung
von Kinderkrippen sowie die redaktionelle Angleichung der Kindergartensatzung
und der Hortsatzung erfordern eine Neufassung der bisherigen Gebührensatzung
zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten. Die beigefügte Synopse gibt Aufschluss aus den sich im Einzelnen
ergebenden Änderungen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung der
„Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und
Kinderkrippen der Stadt Rödermark“ gemäß dem vorgelegten Entwurf. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Anlagen Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und
Kinderkrippen der Stadt Rödermark – Neufassung – Synopse
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