Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die am 4. Dezember 2007
beschlossene Neufassung der
Gebührenordnung ist hinsichtlich einzelner Gebührentatbestände im Sinne
einer rechtssicheren Anwendung klarer zu fassen:
Hinzuzufügen sind die Gebühren für den
Erwerb eines Etagengrabes als Rasengrab auf dem Friedhof Urberach in Höhe von
2.640,-- €.
Für die Urnenbestattung - inklusive Nutzung
der Trauerhalle - sind jedoch gemäß § 4 Abs. 1 C 605,-- € bzw. 565,--
€ zu erheben. Im Ergebnis wären demnach die Gebühren
der Einzelleistungen der Bereitstellung der Trauerhalle sowie die
Urnenbestattung niedriger als die Gebühr für die Urnenbestattung - inklusive
Nutzung der Trauerhalle. Zur Angleichung der Gebührensätze ist daher
erforderlich, § 4 Abs. 1 C a) und b) dahingehend zu ändern, dass die
Bestattungsgebühren für Urnenbestattungen – inklusive Trauerhalle 471,--
€ (bei Erdbestattungen) und 441,-- € (in der Urnenwand) betragen. Sollten bis dahin Gebühren für
Urnenbestattungen - inklusive Nutzung der Trauerhalle - entstehen, werden diese
aus Billigkeitsgründen und im Hinblick auf die bevorstehende Satzungsänderung
teilweise erlassen.
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderung zur
Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Rödermark gemäß
dem vorgelegten Entwurf. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Anlagen
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