Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0310/07  

 
 
Betreff: Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung
hier: 1. Änderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/3 Mö
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
06.03.2008 
17. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
18.03.2008 
17.öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
731-01GebFriedh1Aendn PDF-Dokument
1Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofs2008 PDF-Dokument

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die am 4. Dezember 2007  beschlossene Neufassung der  Gebührenordnung ist hinsichtlich einzelner Gebührentatbestände im Sinne einer rechtssicheren Anwendung klarer zu fassen:

 

  1. Gem. § 2 Nr. 4 werden für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Rasenwahlgrab (2 Grabstellen) Gebühren in Höhe von 2.769,-- € erhoben. Dieser Gebührentatbestand gilt nur für den Friedhof Ober-Roden.

Hinzuzufügen sind die Gebühren für den Erwerb eines Etagengrabes als Rasengrab auf dem Friedhof Urberach in Höhe von 2.640,-- €.

 

  1. § 2 Nr. 5 b) ist dahingehend zu ändern, dass für das Urnenwahlgrab der Klammerzusatz „2 Grabstellen“ lauten muss und sich der Betrag von 709,-- € auf 1.418,-- € erhöht. Daraus folgt, dass im Klammerzusatz für § 2 Nr. 5 c) die Zahl 2 zu streichen ist.

 

  1. Gem. § 3 Nr. 1 beträgt die Gebühr für die Benutzung der Trauerhalle 231,-- €. Die Gebühr für Urnenbestattungen - ohne Nutzung der Trauerhalle - beträgt gemäß § 4 Abs. 1 D 240,-- bzw. 210,-- €, zusammen genommen also 471,-- bzw. 441,-- €.

Für die Urnenbestattung - inklusive Nutzung der Trauerhalle - sind jedoch gemäß § 4 Abs. 1 C 605,-- € bzw. 565,-- € zu erheben.

          Im Ergebnis wären demnach die Gebühren der Einzelleistungen der Bereitstellung der Trauerhalle sowie die Urnenbestattung niedriger als die Gebühr für die Urnenbestattung - inklusive Nutzung der Trauerhalle.

Zur Angleichung der Gebührensätze ist daher erforderlich, § 4 Abs. 1 C a) und b) dahingehend zu ändern, dass die Bestattungsgebühren für Urnenbestattungen – inklusive Trauerhalle 471,-- € (bei Erdbestattungen) und 441,-- € (in der Urnenwand) betragen.

Sollten bis dahin Gebühren für Urnenbestattungen - inklusive Nutzung der Trauerhalle - entstehen, werden diese aus Billigkeitsgründen und im Hinblick auf die bevorstehende Satzungsänderung teilweise erlassen.

 

  1. § 4 ist um einen Absatz zu ergänzen, der die Auslagen-Pauschalen für Bestattungen an Freitagnachmittagen beziffert und der Beschlusslage des Magistrats entspricht.

 

  1. Die Gebühren für Genehmigungen und Bescheinigungen gem. § 5 sind dem realen Verwaltungsaufwand anzupassen.

 

  1. In § 7 (1) ist unter g) und h) ist jeweils klar zu stellen, dass nach Entnahme der Urnen die Beisetzung an geeigneter Stelle auf dem Friedhofsgelände erfolgt.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderung zur Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Rödermark gemäß dem vorgelegten Entwurf.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


 

Anlagen

Anlagen

 

  1. Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Rödermark
  2. Synopse
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 731-01GebFriedh1Aendn (35 KB) PDF-Dokument (40 KB)    
Anlage 2 2 1Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofs2008 (47 KB) PDF-Dokument (51 KB)