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Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A. Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes
den am 14. Dezember 2007 mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der GBZ
Treuhand Hessen AG, Kassel versehenen Jahresabschluss 2006 des Eigenbetriebes
Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark fest und erteilt der
Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2006
Entlastung.
werden auf neue Rechnung vorgetragen. Ab dem 1. Januar 2007 ist eine buchhalterische Zusammenlegung
der Bereiche Betriebshof und Dienstleistungen erfolgt. Dies ist bei den Gewinn- und Verlustvorträgen für diese
Geschäftsfelder zu berücksichtigen und umzusetzen. Des Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung die
Ausbuchung der uneinbringlichen Forderungen gegen die Bundesrepublik
Deutschland und das Land Hessen aus der Straßenoberflächenentwässerung in Höhe
von insgesamt EUR 307.607,23. Da die Forderungen bereits in voller Höhe
einzelwertberichtigt sind, ergibt sich durch die Ausbuchung keine
erfolgswirksame Auswirkung im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006. Abstimmungsergebnis: einstimmig
angenommen Zustimmung: CDU,
AL/Die Grünen, SPD, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / |
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