Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß § 5 Nr. 11 Hessisches
Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) stellt die Stadtver- ordnetenversammlung die
Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe fest und entscheidet über die Verwendungen
des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den
Ausgleich von Verlustvorträgen, nachdem die Betriebskommission gemäß § 7 Nr. 5
EigBGes dazu Stellung genommen hat. Der Jahresabschluss 2006 wurde vom
Eigenbetrieb Entsorgung und Dienstleistung am 26. Juni 2007 erstellt. Die
Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die GBZ Treuhand Hessen AG,
Kassel. Dem Jahresabschluss 2006 wurde mit Datum
vom 14. Dezember 2007 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand
Hessen AG erteilt. „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir
haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des
Eigenbetriebs Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und
die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes
sowie den dazu erlassenen Rechtsverordnungen, liegen in der Verantwortung der
Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der
von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung
der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 27 Abs. 2 EigBGes
Hessen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass
unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung
bildet. Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach
unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den
Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes sowie den dazu erlassenen
Rechtsverordnungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht im
Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebs und stellt Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dar." Die Betriebskommission empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung den Jahresabschluss 2006 des Eigenbetriebes
Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes
festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen,
auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss 2006 weist im
Geschäftsfeld Dienstleistungen einen Gewinn in Höhe von EUR 40.529,22 aus.
Durch die von der Stadtverordnetenversammlung am 10. Oktober 2006 beschlossene
Satzungsänderung entfallen zum 1. Januar 2007 wesentliche Aufgaben des
seitherigen Geschäftsfeldes
Dienstleistungen. Deshalb erfolgte zum 1. Januar 2007 eine
buchhalterische Zusammenlegung der Bereiche Betriebshof und Dienstleistungen.
Dies ist bei den Gewinn- und Verlustvorträgen für diese Geschäftsfelder zu
berücksichtigen und umzusetzen. In den Jahresabschlüssen des Eigenbetriebes
Entsorgung und Dienstleistung werden seit 31. Dezember 2002 Forderungen aus
Niederschlagswassergebühren aus den Jahren 1996 bis 2002 gegen Bund und Land in
Höhe von insgesamt EUR 307.607,23 ausgewiesen, die wegen ihrer Uneinbringlichkeit
seit 2003 in voller Höhe einzelwertberichtigt worden sind. Hiervon betreffen
EUR 203.699,19 Forderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland und EUR
103.908,04 Forderungen gegen das Land Hessen. Aufgrund der Rechtssprechung des Hessischen
Verwaltungsgerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts kann die Abrechnung
der Niederschlagswassergebühren für die Straßenentwässerung der Bundes- und
Landesstraßen nicht mehr mit den Straßenbaulastträgern (Bund und Land)
vorgenommen werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am
1. Oktober 2003 in einem Pilotverfahren (5 UE 1966/03) zu der Gebührenpflicht
für klassifizierte Straßen eine Entscheidung getroffen. Dabei geht er davon
aus, dass aufgrund des Widmungszwecks der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen
klassifizierte Straßen nicht der Gebührenpflicht unterliegen. Dies hat das
Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss über die eingelegte
Nichtzulassungsbeschwerde vom 8. März 2004 (Az. 9 B 10.04) bestätigt. Die
Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes im Pilotverfahren ist
somit rechtskräftig geworden. Aus diesem Grund ist ab 2003 keine Abrechnung
mehr mit den Straßenbaulastträgern erfolgt. Damit diese uneinbringlichen Forderungen
ausgebucht werden können, bedarf es eines Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung. Die Betriebskommission des Eigenbetriebes
Entsorgung und Dienstleistung wurde hierüber bereits mit der Vorlage VO/0063/04
in der Sitzung vom 24. März 2004 informiert und hat den Sachverhalt zur
Kenntnis genommen. Da die Forderungen bereits in voller Höhe
einzelwertberichtigt sind, ergibt sich durch die Ausbuchung keine
erfolgswirksame Auswirkung im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stellt
gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den am 14. Dezember 2007 mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der GBZ
Treuhand Hessen AG, Kassel versehenen Jahresabschluss 2006 des Eigenbetriebes
Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark fest und erteilt der
Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2006
Entlastung.
werden auf neue Rechnung vorgetragen. Ab dem 1. Januar 2007 ist eine
buchhalterische Zusammenlegung der Bereiche Betriebshof und Dienstleistungen
erfolgt. Dies ist bei den Gewinn- und
Verlustvorträgen für diese Geschäftsfelder zu berücksichtigen und umzusetzen. Des Weiteren beschließt die
Stadtverordnetenversammlung die Ausbuchung der uneinbringlichen Forderungen
gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen aus der
Straßenoberflächenentwässerung in Höhe von insgesamt EUR 307.607,23. Da die
Forderungen bereits in voller Höhe einzelwertberichtigt sind, ergibt sich durch
die Ausbuchung keine erfolgswirksame Auswirkung im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2006. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||