Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gesetzliche Änderungen wie die Ersetzung des Hessischen
Kindergartengesetzes durch das Hessische Kinder- und Jugendhilfebuch, neue
Rechtsgrundlagen wie die Verordnung zur Landesförderung für
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und die damit verbundene Einführung
eines beitragsfreien dritten Kindergartenjahres sowie die Einführung von Kinderkrippen
sowie die redaktionelle Angleichung der Kindergartensatzung und der Hortsatzung
erfordern eine Neufassung der bisherigen Satzung über die Benutzung der
Kindergärten. Die beigefügte Synopse gibt Aufschluss aus den sich im Einzelnen
ergebenden Änderungen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung der
„Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt
Rödermark“ gemäß dem vorgelegten Entwurf. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Anlagen Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen
der Stadt Rödermark – Neufassung – Synopse
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