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Sachverhalt: Am 04.02.2008 endet die Amtszeit des Ortsgerichtsschöffen
Franz Röhrig für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden). Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes werden die
Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde durch den Direktor des
zuständigen Amtsgerichts ernannt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der derzeitige Ortsgerichtsschöffe Franz Röhrig steht für
eine Wiederwahl zur Verfügung. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Direktor des
Amtsgerichts Langen die erneute Ernennung von Franz
Röhrig für
das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden) als Ortsgerichtsschöffe vor. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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