Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt,
grundsätzlich werden Überbauungen infolge der Durchführung von
Wärmeschutzmaßnahmen entlang öffentlicher Verkehrsflächen bis zu einer Stärke
von max. 20 cm unentgeltlich geduldet, wenn keine weitergehenden Anforderungen
an die öffentliche Verkehrsfläche gestellt werden (z. B. Freihaltung von
Sichtdreiecken, zwingender Standort von Verkehrsschildern, Breite des Gehweges o.ä.).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
06.03.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 16 - zur Kenntnis genommen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt,
grundsätzlich werden Überbauungen infolge der Durchführung von
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt,
grundsätzlich werden Überbauungen infolge der Durchführung von
Wärmeschutzmaßnahmen entlang öffentlicher Verkehrsflächen bis zu einer Stärke
von max. 20 cm unentgeltlich geduldet, wenn keine weitergehenden Anforderungen
an die öffentliche Verkehrsfläche gestellt werden (z. B. Freihaltung von
Sichtdreiecken, zwingender Standort von Verkehrsschildern, Breite des Gehweges o.ä.).
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
18.03.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A
Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt,
grundsätzlich werden Überbauungen infolge der Durchführung von
Wärmeschutzmaßnahmen entlang öffentlicher Verkehrsflächen bis zu einer Stärke
von max. 20 cm unentgeltlich geduldet, wenn keine weitergehenden Anforderungen
an die öffentliche Verkehrsfläche gestellt werden (z. B. Freihaltung von
Sichtdreiecken, zwingender Standort von Verkehrsschildern, Breite des Gehweges
o.ä.).