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Tagesordnung - 36. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 36. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 06.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1  
Flüchtlingssituation in Rödermark (Anfrage)  
SPD/0194/15  
Ö 3.2  
Kosten vom Brückenfest (Anfrage)  
FWR/0195/15  
Ö 4  
Die Rodau in der Ortslage von Ober-Roden erlebbarer machen  
CAL/0144/15  
Ö 5  
Antrag auf Aufhebung der "Förderrichtlinien Passiv- und Nullenergiehaus" und Beschluss der neuen Förderrichtlinie "Klimaschutz im Wohnbau"  
Enthält Anlagen
VO/0040/15  
Ö 6  
Ergänzung zum Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Festplatzes Ober-Roden, Bebauungsplanentwurf "An der Rodau"  
VO/0076/15-1  
Ö 7  
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan A 21.5 "Nördlich des Rödermarkrings" (Teilräumige Änderung des Bebauungsplans A 21.2) NEUFASSUNG
Enthält Anlagen
VO/0141_2/15  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplans A 21.5 “Nördlich des Rödermarkrings“ (Abgrenzung siehe nachstehend).

 

Planungsziel ist es, Ansiedlungsflächen für das produzierende und weiterverarbeitende Gewerbe zu sichern, das gewerbliche Umfeld vor negativen Auswirkungen einer ungeordneten Entwicklung zu schützen und eine behutsame Weiterentwicklung der Struktur des Gebietes, insbesondere im Hinblick auf die Einzelhandelsnutzungen, und zwar unter Fortführung des bestehenden Einzelhandelskonzepts, zu verfolgen. Nach jetzigem Sachstand ist die Ansiedlung eines Drogeriemarktes in der Größenordnung von ca. 650 m² Verkaufsfläche gebietsverträglich -  auch im Hinblick auf die verkehrlichen Belange der ortsansässigen gewerblichen Unternehmen.

Die Erschließung hat von der Senefelder Straße aus zu erfolgen, und zwar nicht über zwei separate Zufahrten zu Aldi und dem Drogeriemarkt, sondern über eine gemeinsame Zufahrt für beide Märkte, welche vermutlich in etwa im Bereich der jetzigen Ein-/Ausfahrt zum ALDI liegen würde. allerdings vorbehaltlich der genaueren Prüfung  der verkehrlichen Belange. Wenn die verkehrlichen Belange zufriedenstellend geklärt bzw. etwaige Problematiken gelöst werden können, wird eine solche Ansiedlung unterstützt. (Aktualisierung erfolgt zur Sitzung)

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem geplanten Geltungsbereich ergeben, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsbüro Holger Fischer aus Linden beauftragt.

Die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.

 

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 21.5 „Nördlich des Rödermark-rings“

Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Geltungsbereichgenordet, ohne Maßstab

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    06.10.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Die Tagesordnungspunkte 7, 7.1, 7.2 und 16 werden gemeinsam aufgerufen.

 

rgermeister Kern erläutert die in der Vorlage zum Aufstellungsbeschluss durch den Magistrat vorgenommenen Anpassungen.

Die Fraktionen geben Erklärungen zur Festlegung von Einzelhandelsflächen und der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ab.

Im Anschluss lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Tagesordnungspunkte im Einzelnen abstimmen.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplans A 21.5 “rdlich des Rödermarkrings“ (Abgrenzung siehe nachstehend).

 

Planungsziel ist es, Ansiedlungsflächen für das produzierende und weiterverarbeitende Gewerbe zu sichern, das gewerbliche Umfeld vor negativen Auswirkungen einer ungeordneten Entwicklung zu schützen und eine behutsame Weiterentwicklung der Struktur des Gebietes, insbesondere im Hinblick auf die Einzelhandelsnutzungen, und zwar unter Fortführung des bestehenden Einzelhandelskonzepts, zu verfolgen. Nach jetzigem Sachstand ist die Ansiedlung eines Drogeriemarktes in der Größenordnung von ca. 650 m² Verkaufsfläche gebietsverträglich - auch im Hinblick auf die verkehrlichen Belange der ortsansässigen gewerblichen Unternehmen.

 

Die Erschließung hat von der Senefelder Straße aus zu erfolgen, und zwar nicht über zwei separate Zufahrten zu Aldi und dem Drogeriemarkt, sondern über eine gemeinsame Zufahrt für beide Märkte, welche vermutlich in etwa im Bereich der jetzigen Ein-/Ausfahrt zum ALDI liegen würde.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem geplanten Geltungsbereich ergeben, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsbüro Holger Fischer aus Linden beauftragt.

Die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.

 

umlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 21.5 „rdlich des Rödermark-rings“

Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Geltungsbereichgenordet, ohne Maßstab

Abstimmungsergebnis:              mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:                                          CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR

Ablehnung:                                          FDP

Enthaltung:                                          /

 

Ö 7.1  
"Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan A 21.5 "Nördlich des Rödermarkrings" (Teilräumige Änderung des Bebauungsplans A 21.2) - (größflächiger) Einzelhandel" (Änderungsantrag)  
FDP/0159/15  
Ö 7.2  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan A 21.5 "Nördlich des Rödermarkrings" (Änderungsantrag)  
SPD/0162/15  
Ö 8  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 283, Marie-Curie-Straße 2, 1.028 m²  
VO/0170_1/15  
Ö 9  
Entschuldungsfonds - Bericht erstes Halbjahr 2015  
Enthält Anlagen
VO/0174/15  
Ö 10  
Jahresabschluss 2014  
Enthält Anlagen
VO/0182/15  
Ö 11  
Jahresabschluss 2014 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark -T.V.-  
Enthält Anlagen
VO/0185/15  
Ö 12  
Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2015 bis 2017 und Änderung der Abfallsatzung -T.V.-  
Enthält Anlagen
VO/0186/15  
Ö 13  
Gesamt-Konzept zum Abbau des Sanierungsstaus bei den städtischen Straßen  
SPD/0190/15  
Ö 14  
Linksabbiegerspur Odenwaldstraße/Rödermarkring (Änderungsantrag)  
SPD/0191_1/15  
Ö 15  
Einheitlicher Vorrats- und Deckelbeschluss der Städte und Gemeinden des Kreises Offenbach zum flächendeckenden Breitbandausbau      
Ö 16  
Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan A 21.5 "Nördlich des Rödermarkrings" (Teilräumige Änderung des Bebauungsplans A 21.2) - Einzelhandelskonzept für Rödermark (Änderungsantrag)  
CAL/0202/15