Bürgerinformationssystem
Feststellung der Tagesordnung:
Im Ältestenrat wurden für die heutige Sitzung folgende Festlegungen
• TOP 4 wurde durch die antragstellenden Fraktionen zurückgezogen.
• TOP 8, 9, 10 und 11: Die Abstimmung soll unter TO A erfolgen.
Die Stadtverordnetenvorsteherin bittet die Stadtverordneten um ihr Einvernehmen, die Tagesordnungspunkt 8, 9, 10 und 11 unter TO A abzustimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Nachdem dies bejaht wurde, lässt sie über die Tagesordnungspunkt 8, 9, 10 und 11 unter TO A abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Der Stadtverordnete Gensert stellt den Geschäftsordnungsantrag den Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Andere Liste / Die Grünen: „Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan A 21.5 „Nördlich des Rödermarkrings“ (Teilräumige Änderung des Bebauungsplans A.21.2) Einzelhandelskonzept für Rödermark“, wie in den Ausschüssen vereinbart, nachträglich auf die Tagesordnung zu nehmen. Der Stadtverordnete Schultheis widerspricht dem Geschäftsordnungsantrag dahingehend, dass keine einvernehmliche Festlegung zum Verfahren in den Ausschüssen erfolgt ist.
Danach erfolgt die Abstimmung über die Erweiterung der Tagesordnung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: SPD
Die Stadtverordnetenvorsteherin Beldermann stellt fest, dass der Antrag zum „Einzelhandelskonzept für Rödermark“ auf die Tagesordnung genommen wurde und unter Tagesordnungspunkt 16 beraten werden soll.
Gemäß dem bestehenden Sachzusammenhang soll der Antrag gemeinsam mit TOP 7 aufgerufen werden.
Der Stadtverordnete Gensert stellt einen weiteren Geschäftsordnungsantrag dahingehend, dass, wie im Ältestenrat vorab beraten, Gründe dafür vorliegen den Tagesordnungspunkt 15 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten und abzustimmen.
Da diesem Geschäftsordnungsantrag nicht widersprochen wird gilt er mit der Mehrheit des Gremiums als beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 15 wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten und abgestimmt werden.
Genehmigung der Niederschrift vom 21.07.2015:
Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass es keine Einwendungen gegen die Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 21.07.2015 gab und diese somit als genehmigt gilt.
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin:
Die Stadtverordnetenvorsteherin teilt mit, dass es seit der letzten Stadtverordnetenversammlung folgende Geburtstage gab:
23. Juli Liane Burkhard (62) 26. Juli Stefan Billing (53) 1. September Nina Daum (32) 3. September Anna-Monika Gierszewski (68) 5. September Bernd Drescher (74) 12. September Michael Gensert (49) 14. September Jochen Weiland (45) 25. September Armin Lauer (49)
Im Namen aller Stadtverordneten gratuliert sie ganz herzlich nachträglich zum Geburtstag.
Auf den Tischen ausgelegt finden die Stadtverordneten vor:
- Austauschvorlage zu TOP 7, VO/0141_2/15 “Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan A 21.5 „Nördlich des Rödermarkrings“ (Teilräumige Änderung des Bebauungsplans A 21.2)
- Austauschvorlage zu TOP 8, VO/170_1/15 „Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 283, Marie-Curie-Straße 2, 1.028 qm
- Tischvorlage zu TOP 11 „Jahresabschluss 2104 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark“
- Tischvorlage zu TOP 12 „Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2015 bis 2017 und Änderung der Abfallsatzung
- Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 14 „Linksabbiegerspur Odenwaldstraße/Rödermarkring
- Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Andere Liste / Die Grünen zu TOP 16 „“Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan A 21.5 „Nördlich des Rödermarkrings“ (Teilräumige Änderung des Bebauungsplans A.21.2) - Einzelhandelskonzept für Rödermark“
- Mitteilung des Magistrates zur Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben
- Die kommunalpolitische Terminvorschau für das 4. Quartal 2015
Die Stadtverordnetenvorsteherin berichtet darüber, dass im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2015 eine Bürgerfragestunde durchgeführt werden soll.
Hierzu werden die Bürgerinnen und Bürger in der Presse und auf der städtischen Internetseite eingeladen werden. Sie können schriftliche Anfragen an die Stadtverwaltung stellen. Ebenso sind mündliche Anfragen auch noch in der Sitzung möglich.
Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft sodann TOP 2 auf und erteilt dem Bürgermeister das Wort
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