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Vorlage - SPD/0190/15  

 
 
Betreff: Gesamt-Konzept zum Abbau des Sanierungsstaus bei den städtischen Straßen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
23.09.2015 
37. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
24.09.2015 
50. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
06.10.2015 
36. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
17.11.2015 
37. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Vernachlässigung der Sanierung der städtischen Straßen hat bereits zu einem Sanierungsstau geführt, der langfristig zu einem wirtschaftlichen Schaden für die Stadt führen könnte. Daher ist es aus der Sicht des Antragstellers zwingend geboten, diesen Sanierungsstau baldmöglichst abzubauen. Dazu ist eine klare Prioritätensetzung bei den Investitionen der Stadt notwendig.

 

Auch dann, wenn bei einem Teil der sanierungsbedürftigen Straßen durch neue Methoden der Instandsetzung auf eine grundhafte Erneuerung verzichtet werden könnte, ist eine politische Entscheidung über den Einsatz weiterer Mittel erforderlich.


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, bis Ende des Jahres 2015 ein Gesamt-Konzept für die Sanierung der städtischen Straßen vorzulegen.

 

Das Konzept soll für einen mittelfristigen Zeitraum sowohl

 

a)      terminliche Aussagen

b)      technische Rahmenbedingungen sowie

c)      ein Finanzierungstableau umfassen.

 

Mit der Umsetzung des Konzeptes soll im Jahr 2016 begonnen werden.

 

Zur Finanzierung im Jahr 2016 sollen die Haushalts-Überschüsse der Jahre 2014 und 2015 sowie die zu erwartenden Steuermehreinahmen des Jahres 2016 herangezogen werden.

 

Falls es erforderlich ist, soll der Magistrat dafür einen Nachtraghaushaltsplan vorlegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: