Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Vernachlässigung der Sanierung der städtischen Straßen hat bereits zu einem Sanierungsstau geführt, der langfristig zu einem wirtschaftlichen Schaden für die Stadt führen könnte. Daher ist es aus der Sicht des Antragstellers zwingend geboten, diesen Sanierungsstau baldmöglichst abzubauen. Dazu ist eine klare Prioritätensetzung bei den Investitionen der Stadt notwendig.
Auch dann, wenn bei einem Teil der sanierungsbedürftigen Straßen durch neue Methoden der Instandsetzung auf eine grundhafte Erneuerung verzichtet werden könnte, ist eine politische Entscheidung über den Einsatz weiterer Mittel erforderlich. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, bis Ende des Jahres 2015 ein Gesamt-Konzept für die Sanierung der städtischen Straßen vorzulegen.
Das Konzept soll für einen mittelfristigen Zeitraum sowohl
a) terminliche Aussagen b) technische Rahmenbedingungen sowie c) ein Finanzierungstableau umfassen.
Mit der Umsetzung des Konzeptes soll im Jahr 2016 begonnen werden.
Zur Finanzierung im Jahr 2016 sollen die Haushalts-Überschüsse der Jahre 2014 und 2015 sowie die zu erwartenden Steuermehreinahmen des Jahres 2016 herangezogen werden.
Falls es erforderlich ist, soll der Magistrat dafür einen Nachtraghaushaltsplan vorlegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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