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Erster Stadtrat Rotter erläutert die Neukalkulation der Abfallgebühren und die geplante Gebührenerhöhung zum 01.01.2016. Hierzu muss die Abfallsatzung geändert werden. Hierauf erfolgt die Beschlussfassung ohne Aussprache.
Die Neukalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2015 bis 2017 wurde von der Betriebskommission zur Kenntnis genommen. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Abfallgebühren entsprechend der Kalkulation für den Zeitraum 2016 bis 2017 anzupassen. Die Änderungssatzung wird entsprechend dem beigefügten Entwurf beschlossen.
Folgende Abfall-Gebührensätze werden ab dem 01.01.2016 festgesetzt:
Grundgebühren gem. § 13 Abs. 2 AbfS (enthält u.a. 13 Leerungen des Restabfallgefäßes)
Leistungsgebühren gem. § 13 Abs. 3 a AbfS (jede zusätzliche Leerung des Restabfallgefäßes)
Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 3 b AbfS)
Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 5 AbfS)
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
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